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Keine umfassende Namensrecht-Revision

Der Nationalrat tut sich schwer mit einer neuen Namensregelung bei Eheschliessungen. Die Bürgerlichen setzten sich am Mittwoch knapp durch und schickten die vorgeschlagene Gesetzesrevision an die Rechtskommission zurück.

Kommissionssprecherin Viola Amherd und Justizministerin Widmer-Schlumpf wiesen vergeblich darauf hin, dass in den vergangenen acht Jahren bereits alle Möglichkeiten geprüft worden seien und eine Rückweisung deshalb nichts bringe.

Die nationalrätliche Rechtskommission wollte am Prinzip der Unveränderlichkeit von Geburtsnamen und Bürgerrecht festhalten. Den Brautleuten sollte es aber freistehen, den ledigen Namen der Frau oder des Mannes als gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Die Möglichkeit für Doppelnamen, wie sie heute besteht, solle abgeschafft werden.

Vorgesehen war ausserdem, dass die Eltern bei der Eheschliessung bestimmen, welchen Namen die Kinder tragen. Zudem sollte jeder Ehegatte sein Bürgerrecht behalten und Kinder das Bürgerrecht jenes Elternteils erhalten, dessen Namen sie tragen.

Die Rechtskommission soll nun einen Vorschlag ausarbeiten, der nur die absolut notwendigen Änderungen enthält, um die Vorgaben des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erfüllen.

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