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Knacknuss Ausschaffungsinitiative bleibt ungelöst

Mehrheitlich will die Arbeitsgruppe erst an einer Strafe von sechs Monaten ausschaffen. Keystone

Die Umsetzung der völkerrechtswidrigen Ausschaffungsinitiative bleibt umstritten. Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga mit der Ausformulierung von Umsetzungsvorschlägen betraute Arbeitsgruppe konnte sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen.

Die Vertreter des Initiativkomitees hielten bis zum Schluss der Arbeiten an den von der SVP-Parteileitung formulierten Vorschlägen zur Umsetzung der am 28. November 2010 von Volk und Ständen gutgeheissenen Ausschaffungsinitiative fest.

Wie Rechtsprofessor Heinrich Koller, Präsident der Arbeitsgruppe, im Vorwort des nun veröffentlichten Berichts schreibt, verstossen die SVP-Vorschläge gegen verfassungsrechtliche Grundsätze sowie gegen internationale Abkommen.

Laut Koller stehen rechtsstaatliche Prinzipien und die direktdemokratische Mitwirkung manchmal in einem Zielkonflikt. In Lehre und Praxis seien Methoden entwickelt worden, diese Konflikte zu lösen. Die SVP-Vorschläge stünden jedoch auch in Widerspruch zu diesen Lösungsansätzen.

Unabhängig von Strafmass

Aus diesem Grund präsentiert die Arbeitsgruppe nun zur Frage der Landesverweisung vier Varianten. Eine stammt von der SVP, drei Vorschläge wurden von der Mehrheit der Arbeitsgruppe ausgearbeitet.

Zur Erinnerung: Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden oder die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezogen haben, ausgewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt werden müssen.

Dabei verlangen die Initianten, dass die Ausweisung unabhängig von der Strafhöhe ausgesprochen werden muss. Massgebend sollen die im neuen Verfassungsartikel erwähnten Tatbestände sein.

Zwingendes Völkerrecht respektieren

Die Mehrheit der Arbeitsgruppe spricht sich dagegen für eine Lösung aus, die ungefähr dem vom Stimmvolk abgelehnten Gegenvorschlag entspricht: Die Ausweisung soll vom Vorliegen einer Mindeststrafe von sechs Monaten abhängig sein.

Zudem soll nur ausgewiesen werden, wem in seinem Heimatland keine Gefahr an Leib und Leben droht. Mit diesem Grundsatz will die Arbeitsgruppe dem zwingenden Völkerrecht Rechnung tragen.

Die Lösungsvorschläge unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Voraussetzungen der Ausweisung, sondern auch bezüglich der Vollzugsregelung.

Der Entscheid, wie die Initiative umgesetzt werden soll, obliegt dem Parlament. Zuerst muss nun aber der Bundesrat entscheiden, welche Variante er dem Parlament vorlegt.

Gemäss heutiger Praxis werden jährlich schätzungsweise 350–400 Wegweisungen von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern angeordnet.

Bei einer strikten Auslegung der Ausschaffungsinitiative schätzt das Bundesamt für Migration die Zahl der Ausschaffungen auf rund 1500 jährlich.

Wenn für eine Ausweisung ein Strafmass von mindestens sechs Monaten gilt, gehen die Schätzungen von jährlich 750 bis 800 Ausweisungen aus.

Die höhere Zahl bei der Initiative ergibt sich hauptsächlich daraus, dass gemäss der Initiative auch Bagatellfälle insbesondere im Bereich Drogenhandel

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