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Ladenöffnungs-Verbot für Sonntag aufgeweicht

Geschäfte in grossen Bahnhöfen profitieren vom Sonntagsverkauf - die Personalverbände sind dagegen. Keystone Archive

Das Parlament hat eine Änderung des Arbeitsgesetzes beschlossen, mit der Einkaufen am Sonntag ermöglicht wird. Betroffen davon sind aber nur Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen.

Die Gewerkschaften haben das Referendum angekündigt, weil sie eine generelle Einführung der Sonntagsarbeit befürchten.

In grossen Schweizer Bahnhöfen und Flughäfen sollen alle Läden sonntags öffnen dürfen. Der Ständerat stellte sich mit 28 zu 10 Stimmen hinter die Vorlage des Nationalrates. Entscheiden soll schlussendlich aber das Volk, denn die Gewerkschaften ergreifen das Referendum.

Sonntags-Einkaufsbummel sollen allerdings nur in grossen Bahnhöfen möglich sein. Kriterien sind ein Umsatz im Personenverkehr von 20 Mio. Franken im Jahr und ein Gesuch des Eigentümers.

Rund 25 Bahnhöfe erfüllten 2003 diese Vorgabe, erklärte Hans Lauri von der Schweizerischen Volkspartei (SVP/BE) als Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK).

Im Einverständnis der Kantone könnten weitere dazukommen. Für Bahnhöfe mit grosser regionaler Bedeutung können Kanton und Eigentümer gemeinsam um Aufhebung des Arbeitsverbots ersuchen. Auch auf den sechs Schweizer Flughäfen mit Linienverkehr sollen alle Geschäfte und Dienstleister sonntags öffnen dürfen.

Schutz des Personals umstritten

Der Schutz des Personals war im Ständerat umstritten. Mehrere Sprecher der Kommissionsmehrheit verwiesen auf die Verordnung zum Arbeitsgesetz. Eine Minderheit wollte die Öffnung der Läden dagegen an die Pflicht binden, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu erstellen.

Ohne GAV sei ein Referendum sicher, sagte der Freiburger Sozialdemokrat Alain Berset namens der Minderheit. Kantonale Abstimmungen hätten zudem gezeigt, dass Liberalisierungsvorlagen ohne GAV keine Chance hätten. Um die Vorlage der WAK das Nationalrates zu verbessern, brauche es weitere Diskussionen und darum eine Differenz.

Simonetta Sommaruga (SP/BE) und Berset stellten sich nicht grundsätzlich gegen offene Läden an Sonntagen. Die Vorlage lasse aber offen, welche Dienstleistungen denn nun sonntags angeboten werden sollten und welche nicht, sagte Sommaruga.

Ungeklärte Folgen für Zulieferbetriebe

Ungeklärt seien auch die Folgen für Zulieferbetriebe, etwa im Lebensmittelbereich. Die Unterscheidung zwischen Bahn-Nebenbetrieb und Nicht-Bahnhofbetrieb schaffe ungerechte Privilegien. Berset ergänzte, Ladenketten trieben die Mieten in Bahnhöfen in die Höhe. “Das Nachsehen haben die Kleinen.”

Mit 29 zu 9 Stimmen folgte die Kleine Kammer aber der Mehrheit ihrer Kommission und dem Bundesrat. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Gewerkschaft syna kündigten postwendend das Referendum an. Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes habe der Ständerat de facto die allgemeine Sonntagsarbeit eingeführt, schreibt der SGB.

Salamitaktik

Die Gewerkschaften VHTL und unia sprechen von Salamitaktik – eine Riesenwurst samt Scheiben hatten sie am Morgen vor der Debatte auf dem Bundesplatz aufgetischt. Ein Dominoeffekt sei programmiert, denn bald würden Geschäfte ausserhalb der Bahnhöfe über Ungleichbehandlung klagen. Arbeitnehmer hingen jedoch sehr an der Sonntagsruhe.

Erfreut zeigte sich dagegen die Leitung der unterirdischen
Ladenpassage Shop Ville im Zürcher Hauptbahnhof. Die neue Regelung
sorge endlich für eine klare Rechtsgrundlage, die den aktuellen
Zustand legitimiere. Dadurch könnten allein im Shop Ville rund 100
Stellen gerettet werden.

Vollständige Liberalisierung nicht ausgeschlossen

Der Ständerat schliesst eine vollständige Liberalisierung in Sachen Sonntagsverkauf nicht aus. Die Hoheit der Kantone soll nach seinem Willen allerdings unangetastet bleiben. Mit 24 zu 10 Stimmen hiess die Kleine Kammer eine entsprechende Motion ihrer WAK gut.

Eine Gesamtsicht des vielschichtigen Problems und der entgegensetzten Interessen sei nötig, erklärte Kommissionssprecher Lauri. Was dann mit den Vorschlägen des Bundesrats gemacht werde, sei eine andere Frage. Wirtschaftsminister Joseph Deiss sicherte den gewünschten Bericht auf die erste Hälfte von 2005 zu.

swissinfo und Agenturen

Der Sonntags-Verkauf wird in grossen Bahnhöfen und Flughäfen erlaubt.

Das Parlament hat eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes gutgeheissen.

Die Gewerkschaften wollen das Referendum ergreifen.

Sie befürchten eine generelle Einführung der Sonntagsarbeit.

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