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Lehren aus dem Swissair-Grounding

Neben der neuen Fluggesellschaft beschäftigt die Regierung auch immer noch die alte.

Nicht weniger als vier Departemente sind von den Forderungen der ständerätlichen Geschäftsprüfungs-Kommission zum Swissair-Grounding betroffen.

Am Mittwoch veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht über den Stand der Umsetzung. Er hält dabei fest, es brauche nicht nur eine bessere Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken und Krisen, der Bund müsse sich vielmehr auf ein breites Spektrum von Entwicklungen vorbereiten.

Eine erhöhte Verantwortung sei aber nur gegenüber jenen Unternehmen gegeben, die entweder dem Bund gehörten oder einer besonderen bundesstaatlichen Aufsicht unterlägen.

Bezüglich einer besseren Aufsicht in der Luftfahrt verweist die Landesregierung in Sicherheitsfragen auf die laufenden externe Expertise, die im kommenden Juni abgeschlossen werde.

Bei der Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der konzessionierten Luftfahrtunternehmen setze das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die entsprechenden Vorschriften der EU um.

Die Geschäftsprüfungs-Kommission der Kleinen Kammer hatte im Nachgang zum Swissair-Grounding im Herbst 2001 eine Untersuchung über die Rolle des Bundes eingeleitet. Sie kam zwar zum Schluss, dass die Behörden keine Schuld an der Krise treffe.

In 17 Vorstössen forderte sie den Bundesrat aber auf, die Lehren aus dem Debakel zu ziehen.

swissinfo und Agenturen

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