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Menschenrechtsgerichthof rügt die Schweiz

Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerügt, weil sie von einem militäruntauglichen, aber dienstwilligen Diabetiker Wehrpflichtersatz gefordert hat.

Nach Ansicht der Richter in Strassburg wurde der Mann dadurch diskriminiert. Er war 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden. Deshalb sollte er rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zahlen.

Das Bundesgericht hatte seine Beschwerde 2004 abgewiesen mit dem Argument, dass nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40% von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen seien.

Der EGMR hat dem Mann nun Recht gegeben. Es stellt fest, dass die Schweiz das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Diskriminierungsverbot und das Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt hat. Die Schweiz muss ihm 3650 Euro Entschädigung zahlen.

Laut den Richtern in Strassburg hat die Schweiz den Betroffenen ungleich behandelt: Erstens gegenüber stärker Behinderten, die keinen Wehrpflichtersatz zahlen müssen, und zweitens dadurch, dass ihm anders als Gewissenverweigerern keine Möglichkeit zur Leistung eines Ersatzdienstes ermöglicht wurde.

swissinfo und Agenturen

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