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Milliarden-Übernahme im Zwielicht

Nach der Übernahme des deutschen Traditionskonzerns Mannesmann durch die britische Telekomfirma Vodafone ermittelte die Justiz: Es sollen Gelder geflossen sein, die nicht hätten fliessen dürfen.

Auch der Schweizer Josef Ackermann steht im Fadenkreuz der Ermittler.

Anfang Februar 2000 verständigen sich die Konzerne Mannesmann und Vodafone nach einer dreimonatigen erbitterten Abwehrschlacht auf eine Übernahme. Zum Rekord-Kaufpreis von 190 Mrd. Euro durch Aktientausch schluckte der britische Mobilfunkriese den Düsseldorfer Traditionskonzern. Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser wurde mit einer Abfindung und Anerkennungsprämie von rund 30 Mio. Euro bedacht.

Manager im Fadenkreuz der Ermittler

In der Folgezeit sickerte durch, dass auch an andere Manager Gelder geflossen sein sollen. Einschließlich Pensionszahlungen geht es bei den Erfolgsprämien nach Angaben der Staatsanwaltschaft um eine Summe von 57 Mio. Euro (damals 111 Mio. DM). Im Fadenkreuz der Ermittler stehen neben Esser unter anderem die beiden ehemaligen Mannesmann-Aufsichtsräte Josef Ackermann, inzwischen Chef der Deutschen Bank, und der frühere IG Metall-Chef Klaus Zwickel. Als Mitglieder des Aufsichtsratsausschusses sollen sie die Gelder bewilligt haben.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Untreue ein. Der Vorwurf der Bestechlichkeit Essers wurde zwischenzeitlich fallen gelassen.

Zu den weiteren Angeschuldigten zählen der ehemalige Mannesmann-
Aufsichtsratschef Joachim Funk, Betriebsratsvorsitzender Jürgen
Ladberg und Personalchef Dietmar Droste.

Angeschuldigte beteuern ihre Unschuld

Die Frage lautet: Ist bei der spektakulären Übernahme alles mit rechten Dingen zugegangen oder haben Beteiligte für persönliche Vorteile gearbeitet. Die Ermittler gingen dabei dem Verdacht nach, Spitzenkräfte der Mannesmann AG hätten sich auf Kosten des Konzerns und seiner Aktionäre mit unangemessenen Finanzspritzen bedient.

Esser hat bislang alle Anschuldigungen zurückgewiesen und selbst das Land Nordrhein-Westfalen wegen Rufschädigung verklagt. Er fühlt sich als Opfer der laufenden Ermittlungen und forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz.

In erster Instanz war das Land zur Zahlung von 10’000 Euro verurteilt worden, da Esser durch Presseauskünfte der Behörden in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei. Dagegen war das Land in Berufung gegangen. Auch die anderen Beschuldigten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

swissinfo und Agenturen

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