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mp3-Player werden teurer

Auf iPods droht ein Preisaufschlag. Keystone

Harddisc-Recorder und mp3-Player dürften bald teurer werden. Das Bundesgericht hat die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gutgeheissen.

Während die Konsumentenverbände vom Bundesgerichtsurteil enttäuscht sind, zeigt sich die Organisation der Kulturschaffenden erfreut.

Der Tarif für eine Vergütung der Urheberrechte steht: Das Bundesgericht hat zahlreiche Beschwerden gegen den Tarifbeschluss der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten abgewiesen.

Der Tarif war nach längerem Hin-und Her im Januar 2006 verabschiedet worden. Er sieht für digitale Speichermedien eine Abgabe von einigen Rappen per Gigabyte vor.

Dies betrifft etwa iPods, mp3-Player oder Satelliten- bzw. DVD-Empfänger, die mit eingebauter Harddisc audio- bzw. audiovisuelle Aufnahmen ermöglichen.

Zahlreiche Beschwerden

Gegen den so genannten “Tarif 4d” gingen beim Bundesgericht zahlreiche Beschwerden von Nutzer- und Konsumenten-Organisationen, aber auch von den Urheberrechtsgesellschaften ein. Für die einen war der Tarif zu tief, für die anderen zu hoch.

In einem Grundsatzurteil hat nun das Bundesgericht die Tarifordnung für die digitalen Speichermedien genehmigt und der Schiedskommission ein korrektes Vorgehen bei der Festsetzung der Tarife attestiert. Der neue Tarif tritt voraussichtlich am kommenden 1. August in Kraft und gilt für 22 Monate.

Gebühr nach Speicherkapazität

Damit steht nun fest, dass Konsumenten, die ein Gerät mit digitalen Speichermedien wie Microchips und Harddiscs kaufen, schon bald eine Gebühr bezahlen müssen.

Diese wird via Urheberrechts-Gesellschaften wie Suisa, Suissimage oder ProLitteris an die Urheber ausgerichtet.

Die Gebühr richtet sich nach der Speicherkapazität des Geräts, wobei der Tarif pro Einheit mit zunehmender Speicherkapazität abnimmt.

Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in iPods oder mp3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei Audiovisionsaufnahmegeräten rund 35 Rappen pro Gigabyte.

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Bundesgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) in Lausanne wurde 1848 bei der Umwandlung der Schweiz in einen föderalistischen Bundesstaat errichtet. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 wurde der Aufgabenkreis des Gerichts erweitert. Das Bundesgericht ist im Wesentlichen eine Rekursstelle, welche die Einhaltung des Bundesrechts überwachen muss. Das BGer prüft auch, ob die kantonalen Gesetzgebungen konform mit dem…

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Kontroverse Reaktionen

Die Konsumentenverbände reagierten enttäuscht. Das Bundesgericht habe das Urheberrechtsgesetz ausgesprochen offen interpretiert, teilten sie am Mittwoch mit.

Nun müssten die Konsumenten mehrmals Urheberrechtsgebühren bezahlen: beim Kauf einer CD, beim Erstellen einer legalen Kopie und beim Hinüberkopieren der Musik auf einen mp3-Spieler. Der Entscheid des Bundesgerichts öffne zudem die Tür für Gebühren auf Computer und Telefone.

Suisseculture, die Arbeitsgemeinschaft der Urheberinnen und Urheber, zeigte sich dagegen zufrieden über die neue Abgabe. Damit bleibe das bewährte System erhalten, welches das private Kopieren erlaube, dafür aber eine Vergütung auf Leerträger zu Gunsten der Künstler erhebe.

swissinfo und Agenturen

Das Schweizer Parlament prüft zur Zeit eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Revision soll die Schweizer Gesetzgebung an zwei von 127 Staaten gutgeheissene Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angepasst werden.

Die Schwerpunkte der Vorlage:

Einführung des in den Internet-Abkommen vorgesehenen Umgehungsverbots für technische Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren. Damit können in digitaler Form verbreitete Werke oder Leistungen sowohl online als auch offline – beispielsweise auf CDs oder DVDs – gegen unerlaubte Verwendungen geschützt werden.

Schutz der Nutzer und Konsumenten vor einer missbräuchlichen Anwendung der technischen Kontrollmöglichkeiten.

Einführung einer Geräteabgabe, die namentlich den Einzug der Vergütung für das Fotokopieren von Werken in den kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) vereinfachen soll.

Einführung von neuen Schutzausnahmen für Sendeunternehmen sowie für behinderte Menschen.

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