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Mutterschafts-Urlaub

Hundert Jahre nach der ersten Petition für eine Mutterschafts-Versicherung und 59 Jahre nach den verfassungsmässigen Grundlagen hat die Schweiz dem bezahlten Mutterschaftsurlaub zugestimmt.

Damit kann der Verfassungsauftrag nun nach dem vierten Anlauf umgesetzt werden.

Hier die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Mutterschafts-Versicherung:

1904 – Petition für eine Mutterschaftsversicherung (MSV) vom Bund Schweizerischer Frauenvereine (Lohnersatz für die Dauer des Schwangerschafts-Arbeitsverbots).

25. November 1945 – In der eidgenössischen Volksabstimmung wird der Bundesverfassungs-Artikel über den Familienschutz angenommen. Darin ist unter anderem die Einrichtung einer MSV vorgesehen.

2. Dezember 1984 – Die eidgenössische Volksinitiative “für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft” von Frauenorganisationen, linken Parteien und Gewerkschaften wird vom Volk mit 84,2% Nein und von allen Kantonen abgelehnt. Ein 16-wöchiger bezahlter Mutterschaftsurlaub sowie Elternurlaub sollte nach AHV-Prinzip über Lohnprozente und Beiträge der öffentlichen Hand finanziert werden.

6. Dezember 1987 – Das Bundesgesetz über die Kranken- und Mutterschaftsversicherung, das unter anderem einen 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub mit Erwerbsersatz und Kündigungsschutz vorsieht, wird mit 71,3% Nein-Stimmen abgelehnt.

13. Juni 1999 – Das Bundesgesetz über die MSV wird von 61% der Stimmenden und 17 Ständen abgelehnt. Seine Ziele: Erwerbsersatz während 14 Wochen auf 80% des Einkommens, Grundleistung für nichterwerbstätige Mütter, finanziert aus der Erwerbsersatz-Ordnung (EO) und durch Mehrwertsteuerzuschlag.

26. Sept. 2004 – Das Bundesgesetz über die Änderung der EO zu Gunsten einer Mutterschafts-Versicherung wird in der Eidgenössischen Abstimmmung mit rund 55% Ja angenommen. Die SVP hatte das Referendum ergriffen.

swissinfo und Agenturen

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