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Nächster Schritt zur Umsetzung des “Bankenvergleichs”

Am Montag (29.11.) beginnt die nächste Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des Bankenvergleichs: In New York wird Richter Edward Korman (Bild) ein 'Hearing' zum Vergleich zwischen Schweizer Banken sowie Sammelklägern und jüdischen Organisationen eröffnen.

Am Montag (29.11.) beginnt ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Bankenvergleichs: Im New Yorker Stadtteil Brooklyn wird US-Bundesbezirksrichter Edward Korman (Bild) ein ‘Fairness-Hearing’ zum Vergleich zwischen den Schweizer Banken sowie Sammelklägern und jüdischen Organisationen durchführen.

Im Rahmen dieses Hearings können sich Anspruchspersonen und -gruppen darüber äussern, ob der zwischen den Schweizer Banken UBS und CS sowie Sammelklägern und jüdischen Organisationen abgeschlossene Vergleich ausgewogen und fair ist. Zur Diskussion kommt in New York auch, wie die Vergleichssumme von 1,25 Milliarden Dollar verteilt werden soll.

Nur wenige “opt-outs”

Nach Angaben des amerikanischen Anwalts Morris Ratner haben über 380’000 Holocaust-Überlebende oder deren Erben auf der ganzen Welt den Vergleich akzeptiert. Weniger als 300 Anspruchsberechtigte lehnten den Vergleich ab und scherten aus (“opt out”).
Ratners Kanzlei hatte die Aufgabe, die in alle Welt an mögliche Anspruchsberechtigte verschickten und zurückgesandten Fragebögen sowie eingegangene Einwände und Kommentare zur Globallösung auszuwerten.

Am 5. November hatte er Richter Korman die Liste der 291 Personen, die sich am Vergleich nicht beteiligen wollen, sowie die eingeangenen 135 Einwände und Kommentare übergeben. Nach Ansicht von Ratner zeigt das Ergebnis der weltweiten Kampagne zur Anmeldung von Ansprüchen, dass die meisten Anspruchsberechtigten mit der Globallösung zufrieden sind.

Das Hearing in New York

Die eingegangenen Einwände und Kommentare dienen Richter Korman als Grundlage für die Fairness-Anhörung. Wie lange diese dauern wird, steht nicht fest, erklärte eine Assistentin des Richters der Nachrichtenagentur SDA. Nach Angaben aus Bankenkreisen wird zudem am 15. Dezember ein weiteres Fairness-Hearing stattfinden. Richter Korman wird also seine Entscheidung darüber, ob der Bankenvergleich für die Anspruchsberechtigten fair ist und in Kraft gesetzt werden soll, noch nicht am Montag bekannt geben.

Wenn Korman im Prinzip die Globallösung billigt, muss der vom Gericht ernannte Sonderbauftragte Judah Gribetz einen Verteilungsplan ausarbeiten. Gribetz hofft, bis zum 28. Dezember einen solchen Plan vorlegen zu können.

Streitpunkt Anwaltshonorare

Zwischen den Anwälten der Holocaust-Überlebenden, den interessierten jüdischen Organisationen wie dem Jüdischen Weltkongress und den Holocaust-Überlebenden selber ist es allerdings zu einem Konflikt darüber gekommen, welche Entschädigung den Anwälten zusteht. Diese muss von den 1,25 Mrd. Dollar abgezweigt werden. Beim US-Bundesbezirksgericht in Brooklyn haben zehn am Bankenvergleich beteiligte Anwälte rund zwölf Millionen Dollar Honorar beantragt. Roman Kent, der der Amerikanischen Vereinigung von Holocaust-Überlebenden vorsteht, kritisierte diese finanziellen Ansprüche als “völlig überrissen”. Elan Steinberg vom Jüdischen Weltkongress beanstandete zudem das Gesuch der Anwälte an das Gericht, die detaillierte Aufstellung ihrer Ansprüche nicht zu veröffentlichen.

Anwalt Robert Smith verteidigte demgegenüber die von ihm und seinen Kollegen beanspruchten Honorare als “vernünftig” und deutlich niedriger als in vergleichbaren Sammelklagen. Mit 12 Mio. Dollar bleibe man weit unter der vom Gericht verfügten Obergrenze von 1,8 Prozent der Vergleichssumme. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung steht Richter Korman zu.

Zahlungen erst ab Mitte 2000

Auch wenn der Sonderbeauftragte Grebitz seinen Verteilungsplan bis zum 28. Dezember vorlegen kann, wird dieser vom Richter kaum vor Mai 2000 abschliessend gebilligt werden. Mit tatsächlichen Auszahlungen an Anspruchsberechtigte ist daher nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2000 zu rechnen.

UBS und Credit Suisse haben inzwischen die zweite Tranche des Bankenvergleichs in Höhe von 333 Millionen Dollar auf ein Sperrkonto in New York überwiesen. Dort bleibt das Geld, bis das Gericht dem endgültigen Verteilungsplan zugestimmt hat.

SRI und Agenturen

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