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Neue Haftungsbestimmungen für Staatsunternehmen

Die Schweizer Regierung will einheitliche Haftungsbestimmungen für die Führungsorgane öffentlicher Unternehmen und deren Tochtergesellschaften erlassen. Dies ist eine der Lehren aus den Erfahrungen mit den Ausland- Beteiligungen der früheren Telecom PTT.

Auslöser für die Überprüfung der Haftungsbestimmungen waren die Beteiligungen der früheren Telecom PTT in Indien und Malaysia, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag (08.05.) bekanntgab.

Die Konsequenzen im institutionellen Bereich seien bei der PTT-Reform bereits gezogen worden, teilte der Bundesrat, die Schweizer Regierung, in einem Brief der Finanzkommission des Nationalrates mit.

Hingegen bestehe bei der Haftung für Führungsorgane öffentlicher Unternehmungen und Staatsvertretungen Handlungsbedarf. Hier bereite der Bundesrat eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen vor. Geplant ist eine Revision des Verantwortlichkeitsgesetzes beziehungsweise von Spezialgesetzen.

Die Haftungsbestimmungen für die Konzernleitung und den Verwaltungsrat sowie für die Staatsvertretungen in den Verwaltungsräten sollen vereinheitlicht werden. Gleichzeitig werde geprüft, ob die Haftung des Bundes bei Post und SBB noch zeitgemäss sei.

Der Bundesrat wolle zudem nur noch Staatsvertretungen in strategisch wichtige Unternehmen delegieren. Diese Vertreter sollen eng durch das zuständige Departement begleitet werden.

Gestützt auf ein Gutachten des St.Galler Professors Giorgio Behr, der die Auslandbeteiligungen untersucht hatte, will der Bundesrat ausserdem strengere Kriterien an externe Berater stellen. Bei jedem Zwischenbericht der öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen müsse zudem die Beteiligungspolitik erkennbar sein. Beim Jahresabschluss sei eine Offenlegung erforderlich.

Was die damals umstrittenen und von der Swisscom mittlerweile verkauften Beteiligungen betrifft, zieht der Bundesrat insgesamt eine positive Bilanz. Aus den Investitionen in Indien, Malaysia, Ungarn, Tschechien, in Infonet und Unisource sei insgesamt kein Verlust eingetreten. Zudem habe aus dem Verkauf des Cablecom-Anteils ein Gewinn von 1,35 Mrd. Franken resultiert.

Behr hatte letztes Jahr in seinem Gutachten festgestellt, dass die Organe der ehemaligen Telecom PTT kaum haftbar zu machen seien für die Millionenverluste der Swisscom aus den Fehlinvestitionen in Asien.

Diese Engagements hatten in den letzten Geschäftsjahren der PTT wie auch im ersten Geschäftsjahr der Swisscom zu erheblichen Abschreibungen und Rückstellungen geführt.

swissinfo und Agenturen

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