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Bedienungsanleitung Bundesratswahlen

Die Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung versammeln sich um 8 Uhr im Nationalratssaal (grosse Parlamentskammer). Die 200 Nationalräte und Nationalrätinnen nehmen ihre angestammten Plätze ein, die 46 Ständeräte und Ständerätinnen setzen sich auf die für sie reservierten Plätze an der Rückwand des halbkreisförmigen Saals. Nachdem die Rücktrittserklärungen von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundeskanzlerin Corina Casanova verlesen wurden, beginnt die Wiederwahl der Mitglieder des Bundesrats (Landesregierung) nach dem Anciennitäts-Prinzip.

Auch wenn die Wahl für die sechs verbleibenden Regierungsmitglieder reine Formsache sein wird (in folgender Reihenfolge: Doris Leuthard, Ueli Maurer, Didier Burkhalter, Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann und Alain Berset), so erlaubt die Anzahl der Stimmen doch, die Beliebtheit jedes Ministers und jeder Ministerin im Parlament einzuschätzen.

Die Wahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Jede Wiederwahl dauert rund 20 Minuten. Die Wahlzettel müssen verteilt, ausgefüllt, wieder eingesammelt und anschliessend in einem Nebenraum ausgezählt werden.

Zuletzt kommt es zu jenem Wahlgang, der alle Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird, die Wahl eines Nachfolgers für die abtretende Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Als erster wird Adrian Amstutz, Fraktionschef der Schweizerischen Volkspartei (SVP), das Wort ergreifen. Er wird das Dreierticket verteidigen, das seine Partei für diese Wahl vorschlägt: Um das Amt kämpfen die beiden Nationalräte Thomas Aeschi (Zug) und Guy Parmelin (Waadt) sowie der Tessiner Staatsratspräsident Norman Gobbi.

Während den ersten beiden Wahlgängen können alle wählbaren Personen auf den Zettel geschrieben werden. Weiter kommt nach dem zweiten Wahlgang nur, wer mehr als zehn Stimmen erhalten hat. Ab dem dritten Wahlgang können keine neuen Kandidaten mehr einsteigen, und der Kandidat mit den wenigsten Stimmen scheidet aus. Gewählt ist schliesslich, wer das absolute Mehr erreicht hat.

Es kann vorkommen, dass gewählte Bundesräte ihr Amt nicht antreten. Das jüngste Beispiel ist Francis Matthey, der 1993 seine Wahl zu Gunsten von Ruth Dreifuss ausschlug, der zweiten Frau im Bundesrat.

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