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OSEC soll Exportförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) übernehmen

Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) soll künftig allein mit der Exportförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beauftragt werden. Der Bundesrat will für die nächsten drei Jahre rund 40 Millionen Franken bereitstellen.

Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) soll künftig allein mit der Exportförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beauftragt werden. Der Bundesrat will für die nächsten drei Jahre rund 40 Millionen Franken bereitstellen. Die OSEC hätte gerne mehr Mittel.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (23.02.)die Botschaft zum neuen Exportförderungsgesetz verabschiedet, das die bestehende Regelung aus dem Jahr 1927 ablöst, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) mitteilte. Künftig soll ein einziger privater Exportförderer mit den gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung und Auslandmarketing beauftragt werden.

Die OSEC verfüge dazu über die notwendigen Kenntnisse, müsste aber ihre Strukturen anpassen, schreibt das seco. Die Organisation soll unter dieser Bedingung für diese Aufgabe jährlich 13,6 Millionen Franken in Form eines Globalbudgets erhalten. Zudem will der Bundesrat der OSEC für die Neuausrichtung einen einmaligen Beitrag von 3,6 Millionen Franken zur Verfügung stellen. An die Stelle des bisherigen Deckungsbeitrages tritt ein Leistungsvertrag mit der ausserhalb der Verwaltung stehenden OSEC.

Die Exportförderung soll vor allem jenen KMU zu gute kommen, die zwar exportfähig, aber in der Ausfuhr noch unerfahren sind, wie das seco schreibt. Zudem soll erfahrenen Exporteuren der Vorstoss in neue Märkte erleichtert werden. In wichtigen Märkten sind Stützpunkte geplant. Diese würden das bisherige Angebot der Botschaften, Konsulate und Handelskammern aufwerten.

Auch die Information für die Exporteure soll verstärkt und vermehrt auf Internet zugänglich gemacht werden. Etwas reduziert wird das Auslandmarketing über Messen.

Die OSEC begrüsste das neue Bundesgesetz, das die Kräfte auf einen Exportförderer konzentriere und eine Leistungsvereinbarung mit Globalbudget bringe. Sie bedaure aber, dass der Bundesrat für die Aufgabe nicht mehr Mittel zu Verfügung stellen wolle. Der Betrag sei seit 1990 praktisch unverändert geblieben. Die OSEC wolle aber die seit 1927 bestehende Zusammenarbeit mit dem Bund unter dem neuen System weiterführen, wobei die Modalitäten noch festzulegen seien.

SRI und Agenturen

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