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Parlament will Massnahmen gegen gefährliche Hunde

Unterwegs zum Hundetest. Keystone

Das Schweizer Parlament will landesweite Massnahmen gegen gefährliche Hunde. Die Hundehalter sollen stärker in die Pflicht genommen werden.

Mit der Annahme einer kaum umstrittenen Motion hat nach dem Nationalrat am Donnerstag auch der Ständerat diese Haltung bekräftig.

Die Motion der Fraktion der Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz (FDP) verlangt Gesetzesbestimmungen, welche den Hundehaltern mehr Verantwortung übertragen. So sollen sie eine Ausbildung absolvieren und eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.

In der Sommersession hatten sowohl National- wie auch Ständerat Vorstösse überwiesen, die auch Rassenverbote verlangen.

Für welche Massnahmen sich das Parlament am Ende entscheide, sei offen, sagte Kommissionssprecher Peter Bieri. Es gehe darum, Handlungsbedarf zu signalisieren.

Die Haltung des Bundesrates, wonach die Kantone zuständig seien, möge rechtlich richtig sein. Praxistauglich sei sie jedoch nicht. Bis die Grundlagen für ein Gesetz geschaffen seien, müsse der vorhandene Spielraum genutzt werden.

Bundesrat will handeln

Die Regierung zeigte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Bundesrätin Doris Leuthard, die am Donnerstag ihren ersten Auftritt im Parlament absolvierte, wies darauf hin, dass der Bundesrat bereits beschlossen habe, die Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter zu prüfen.

“Bundesräte kommen und gehen, gefährliche Hunde bleiben”, stellte der Kommissionssprecher fest. Hintergrund der Debatte über gefährliche Hunde ist die tödliche Attacke dreier Pitbulls vom Dezember letzten Jahres auf einen Buben bei Zürich. Im August kam es erneut zu einem Unfall, bei dem ein Kind in Genf schwer verletzt wurde.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz werden jedes Jahr rund 13’000 Personen von einem Hund gebissen.
In 24% der Fälle beisst der eigene Hund.
In 34% kennt das Opfer den Hund.
In 42% beissen unbekannte Hunde.
(Zahlen: Bundesamt für Veterinärwesen)

Im Kanton Genf müssen alle Hunde in den Parkanlagen einen Maulkorb tragen.

Im Wallis sind seit 1. Januar 2006 zwölf “gefährliche” Hunderassen verboten. Leine und Maulkorb sind für “gefährliche” Hunde vorgeschrieben.

Der Kanton Freiburg plant, gefährliche Hunde zu verbieten.

Ähnliche Massnahmen werden beraten in den Kantonen Waadt, Jura, Bern, Zürich und Basel-Stadt.

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