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Pensionskassen: Höherer Mindestzinssatz

Der Verlauf des Mindestzinssatzes seit Beginn des Obligatoriums. swissinfo.ch

Die Landesregierung hat entschieden, den Mindestzinssatz für die Guthaben der 2. Säule um 0,25 Prozentpunkte auf 2,5% zu erhöhen.

Der Entscheid ist ein Kompromiss zwischen Finanzmarkt- und Pensionskassen-Situation. Die Linke und die Versicherer sind enttäuscht.

Ab Januar 2005 gilt für die Versicherer der beruflichen Vorsorge neu ein Mindestzinssatz von 2,5%. Das hat der Bundesrat beschlossen. Zurzeit beträgt der Mindestzinssatz 2,25%.

Mit dem Mindestzinssatz müssen die Pensionskassen die Guthaben der Versicherten verzinsen.

Kompromiss

Bei seinem Entscheid berücksichtigt der Bundesrat einerseits die Erholung der Finanzmärkte und andererseits die nach wie vor angespannte finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, teilt das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) mit.

Vor einem Jahr hatte der Bundesrat den Zinssatz auf 2,25% gesenkt. Und vor zwei Jahren senkte der Bundesrat den Zinssatz von 4% auf 3,25%.

Die 4% waren seit der Einführung des Pensionskassen-Obligatoriums im Jahr 1984 unverändert geblieben.

Nach langen Jahren stabiler Verzinsung war der Bundesrat zu diesem Entscheid gezwungen, wegen der desolaten Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die mit der Baisse an den Börsen in Schieflage geraten waren.

Ein Fünftel der Pensionskassen weiterhin unterdeckt



Andererseits bleibe die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen weiterhin angespannt, schreibt das EDI. Obschon sich ihre Situation 2003 verbessert habe, werde dadurch die Entwicklung der Vorjahre noch nicht kompensiert. Die Problematik der Unterdeckung dürfte noch viele Kassen betreffen.

Als “unterdeckt” gilt eine Pensionskasse dann, wenn die eingegangenen Vorsorge-Verpflichtungen das vorhandene Vermögen übersteigen. Unterdeckung bedeutet jedoch nicht Zahlungsunfähigkeit, da ein Teil der Verpflichtungen erst in Zukunft anfällt.

Gemäss einer Studie wiesen Ende des vergangenen Jahres mehr als 20% der Vorsorgeeinrichtungen eine Unterdeckung auf. Anfang 2003 hatte dieser Anteil noch 45 bis 50% betragen.

Zwischen Rahmenbedingungen und politischen Forderungen

Einen Mittelweg suchte die Landesregierung bei ihrem Entscheid vom Mittwoch nicht nur bei der Bewertung der Rahmenbedingungen, sondern auch bezüglich der verschiedenen politischen Forderungen. Noch im Mai hatte die BVG-Kommission von einer Erhöhung des Mindestzinssatzes abgeraten.

Während Arbeitnehmer-Organisationen einen möglichst hohen Mindestzinssatz fordern, verlangen Pensionskassen und Arbeitgeber eher nach einem tieferen Satz.

Kontroverser Entscheid

Die Erhöhung sei ein politischer Entscheid und entspreche nicht den wirtschaftlichen Realitäten, kritisierte der Schweizerische Versicherungsverband.

Auch der Schweizerische Pensionskassenverband ist über die Erhöhung nicht glücklich. “Wir hätten den Status quo vorgezogen”, sagte Geschäftsführer Hanspeter Konrad.

Demgegenüber hätte der Schweizerische Gewerkschaftsbund 2,75% für gerechtfertigt gehalten. Angesichts der leichten Abschwächung der Ertragslage im zweiten Quartal habe man aber ein gewisses Verständnis für den vorsichtigen Entscheid.

Die Bundesratsparteien begrüssten die Erhöhung zwar einhellig, forderten aber wie die Versicherungen eine Entpolitisierung und klare Kriterien zur Festlegung des Satzes. Laut den Sozialdemokraten und Gewerkschaften hätte die Erhöhung höher ausfallen können.

swissinfo und Agenturen

Die Guthaben der obligatorischen Zweiten Säule (Berufliche Vorsorge) werden zu einem vorgegebenen Mindestzinssatz verzinst.

An dessen minimale Vorgabe haben sich die Pensionskassen zu halten.

Seit 1984 bis Ende 2002 galt unverändert ein Mindestzinssatz von 4%.
Per Januar 2003 senkte der Bundesrat den Satz auf 3.25%.
Seit Januar 2004 gilt ein Zinssatz von 2,25%.
Jetzt erhöhte ihn der Bundesrat ab 2005 auf 2,5%.

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