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Pensionskassen: Unterdeckung, Deckungsgrad

In der beruflichen Vorsorge verwalten Pensionskassen die Beitragsgelder der obligatorisch beruflich Versicherten (2. Säule).

Die Begriffe “Unterdeckung” und “Deckungsgrad” spielen dabei seit dem Aktien-Crash im Jahr 2000 eine wichtige Rolle.

Das finanzielle Gleichgewicht einer Pensionskasse (Vorsorge-Einrichtung) hängt von der “Risikoverteilung” der Beitragszahlenden, dem Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlenden, dem Beschäftigungszustand der Branche, der Liquidität, aber vor allem vom Kapitalmarkt und den Mindestzinssatz-Vorschriften ab.

Im zweiten Jahr nach dem Aktien-Crash resp. den hohen Verlusten an den Kapitalmärkten zeigte sich Ende September 2002, dass fast die Hälfte der Vorsorge-Einrichtungen in Unterdeckung gefallen waren.

Verpflichtungen erfüllen

Bei Unterdeckung fällt der Deckungsgrad unter 100%. Deckung heisst gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), dass die Kassen jederzeit Sicherheit dafür bieten müssen, dass die sie übernommenen Verpflichtungen erfüllen können. Sie müssen genügend Vermögen besitzen, um Freizügigkeitsleistungen für austretende und Renten für pensionierte Versicherte auszahlen zu können.

Bei Unterdeckung deckt das Vermögen (Aktiven) die Passiven (Verpflichtungen, Vorsorgekapital, Schwankungsreserven, Wertberichtungen etc.) nicht mehr.

Unterdeckung bedeutet jedoch nicht Zahlungsunfähigkeit, da ein Teil der Verpflichtungen erst in Zukunft anfällt. Der Deckungsgrad wird an einem Stichtag berechnet. Sollten schon eine Woche später die Börsenwerte stark zu oder abnehmen, würde dieser Wert schon einige Tage später nicht mehr stimmen.

Bei Stellenabbau wird es kritisch



Die Unterdeckung kann für Vorsorgeeinrichtungen dann kritisch werden, wenn ihre Firmen Stellen abbauen müssen. Dann sind sie unter Umständen gezwungen, ihre Aktien auch zu tiefen Kursen zu verkaufen, um fällige Freizügigkeitsleistungen (Überweisungen an die nächste Pensionskasse) zu finanzieren.

swissinfo, Alexander Künzle

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