Nach dem Wochenende stehen die Parolen von FDP, SVP und CVP zur Volksabstimmung vom 7. März fest: Nein zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen sagt nur die SVP. Gegen die Tierschutzanwalt-Initiative sind alle drei Parteien, die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes wird von allen befürwortet.
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Die Delegierten der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen) fassten am Samstag in Bern einstimmig die Ja-Parolen zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 6,4 Prozent. Dies sei eine wirkungsvolle Massnahme, die angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und geringeren Renditen an den Finanzmärkten mithelfe, die zweite Säule finanziell im Gleichgewicht zu halten, betonte Bundesrat Didier Burkhalter.
Ebenso einstimmig wurde der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen zur Annahme empfohlen. Zur Tierschutzanwalt-Initiative war bereits im vergangenen Dezember die Nein-Parole gefallen.
Bereits am Freitagabend beschloss der Zentralvorstand der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ein Ja zur BVG-Vorlage und lehnte den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen ab: Das Parlament habe zu viel in den neuen Artikel gepackt, was auch per Gesetz hätte geregelt werden können, wurde begründet.
Die Vorlage sei deshalb zu einengend und letztlich auch forschungsfeindlich. Die Tierschutzanwalt-Initiative sei unnötig und durch die neue Tierschutzgesetzgebung überholt.
Der Parteivorstand der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) sagte am Samstag in Luzern einstimmig Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen und lehnte die Tierschutzanwalt-Initiative als überflüssig ab. Für ein Ja zur BVG-Vorlage hatte sich die Delegiertenversammlung bereits Mitte Juni 2009 ohne Gegenstimme entschieden.
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