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Bundesrat verzichtet auf "Lizenz zum Hüten"

Wenn Freunde oder Nachbarn ein Kind hüten, brauchen sie dafür auch künftig keine Bewilligung. Nach der grossen Kontroverse in der Bevölkerung verwirft der Bundesrat wie angekündigt seine Pläne für eine "Lizenz zum Babysitten".

Dieser Inhalt wurde am 17. Dezember 2009 publiziert

Bewilligungspflichtig soll grundsätzlich nur die bezahlte Kinderbetreuung sein. Verwandte und Freunde sind aber nicht betroffen: Sie können Kinder auch dann ohne Bewilligung hüten, wenn sie Geld dafür erhalten.

Von der Bewilligungspflicht ausgenommen ist zudem jede Betreuung im Haushalt der Eltern. Somit brauchen auch Kindermädchen keine Bewilligung, wie das Bundesamt für Justiz am Donnerstag mitteilte. Nur Tagesmütter oder Krippen benötigen also eine Bewilligung und unterstehen der Aufsicht der Behörden.

Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Bewilligungs- und Kurspflicht für Personen einführen wollen, die ein Kind mehr als 20 Stunden pro Woche betreuen. Der Plan wurde aber heftig kritisiert.

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte daraufhin in einem Interview der Zeitung Sonntag, der Bundesrat sei zu weit gegangen. Er sei bereit, die Bestimmungen abzuschwächen.

Nicht eingehen will der Bundesrat auf den Wunsch nach strengeren Anforderungen an Tageseinrichtungen. Fachkreise hatten sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen. Doch hier bleibt der Bundesrat bei seinen Plänen. Strengere Anforderungen würden zu einem Mangel an Betreuungsplätzen führen, hält er fest.

swissinfo.ch und Agenturen

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