Abgewiesene Asylbewerber dürfen künftig nicht mehr aus der obligatorischen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Am 1. Januar 2011 dürfte eine entsprechende Verordnung in Kraft treten, kündigte der Bund an.
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Wiederholt hatte die Organisation SOS Rassismus den von mehreren Kantonen praktizierten “juristisch illegalen Ausschluss” von abgewiesenen Asylsuchenden aus der Grundversicherung kritisiert – zuletzt am Montag an einer Medienkonferenz in Bern.
Damit rannte die Solidaritätsorganisation beim Bund offene Türen ein. Es sei eine Lösung gefunden, sagte Jean-Marc Crevoisier, Sprecher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). EDI-Chef Didier Burkhalter und Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf hätten in dieser Angelegenheit einen Grundsatzentscheid gefällt.
Dem Bundesrat sei es ein Anliegen, dass auch abgewiesene und mit einem Nichteintretensentscheid belegte Asylbewerber grundversichert seien, sagte Crevoisier.
Das Dossier liegt nun bei den zuständigen Ämtern, die eine Ausführungsverordnung ausarbeiten. Kantone und Versicherer werden sich demnächst in einer Vernehmlassung dazu äussern können.
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