Der Bundesrat will Widersprüche zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlichen Verpflichtungen vermeiden. Dies hält er in seinem am vergangenen Freitag verabschiedeten Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht fest.
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Das Thema Völkerrecht und Volksinitiativen war letztmals bei der Annahme der Minarett-Initative im vergangenen November in die Schlagzeilen geraten.
Volksinitiativen können nur dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, wie beispielsweise das Verbot von Völkermord, Folter oder Sklaverei verstossen.
Würden Volksinitiativen, die gegen die übrigen Bestimmungen des Völkerrechts verstossen, angenommen, gelinge es dem Parlament meistens, diese Volksbegehren völkerrechtskonform umzusetzen und dabei den Willen der Initianten möglichst weitgehend zu berücksichtigen, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Dienstag mit.
Dieses System habe bisher kaum zu grösseren Problemen geführt, heisst es. Deshalb will der Bundesrat die geltenden Bestimmungen nicht grundlegend ändern.
Dennoch sieht er gewisse Probleme bei Volksinitiativen, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen.
Es stelle sich dabei die Frage, ob Volksinitiativen nicht strengeren Gültigkeitsvoraussetzungen unterworfen werden sollten.
Das EJPD, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Bundeskanzlei werden im Auftrag des Bundesrats in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten darlegen, wie Widersprüche zwischen dem Initiativrecht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vermieden werden können.
swissinfo.ch und Agenturen
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