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Volksinitiative zum Sterbehilfe-Verbot gültig

Der Zürcher Kantonsrat hat eine umstrittene Volksinitiative für gültig erklärt, obschon sie in den Augen der Regierung gegen schweizerisches Bundesrecht verstösst. Die Initiative will jegliche Beihilfe zum Suizid für nicht im Kanton lebende Personen verbieten ("Sterbetourismus").

Die christlich-konservative Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) verlangt, dass jegliche Beihilfe zum Suizid verboten wird, sofern die sterbewillige Person nicht mindestens ein Jahr lang im Kanton gelebt hat. Mit diesem Begehren will die Partei dem Sterbetourismus einen Riegel schieben.

Die Sterbehilfe in der Schweiz wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. Zürich gilt als ein in diesen Dingen liberaler Kanton. In Zürcher Gemeinden kam es deshalb im Zusammenhang mit Sterbehilfe vermehrt zu Streitfällen, ob diese auch für Aussenstehende in bestimmten Wohngebieten zulässig sei.

Im Zürcher Kantonsrat waren es jedoch nur 98 Ratsmitglieder, die dem Antrag der Regierung auf Ungültigkeits-Erklärung der Initiative folgten.

Sozialdemokraten, Grüne, Grünliberale und Christlichdemokraten waren sich einig gewesen, dass man dem Volk keine Initiative vorlegen dürfe, die gegen Bundesrecht verstösst. Es könne nicht sein, dass die Kantone begännen, selbst Gesetze zu erlassen, hiess es etwa von Seiten des Freisinns.

Den Ausschlag für die Gültigkeits-Erklärung gaben neben den Stimmen der EDU und der Evangelischen Volkspartei (EVP) vor allem jene der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Der sozialdemokratische Zürcher Justizdirektor Markus Notter stellte in diesem Zusammenhang fest, dass gemäss Bundesgesetz Beihilfe zum Suizid in der Schweiz nur dann nicht erlaubt ist, wenn sie aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. Diese abschliessende Regelung im Bundesrecht lasse dem Kanton keinen Spielraum für abweichende Regelungen.

swissinfo.ch und Agenturen

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