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Kumulieren

Beim Proporz-Wahlverfahren der Nationalratswahlen kann der Name von Kandidierenden zweimal handschriftlich auf die Liste geschrieben werden, das heisst, er wird “kumuliert”.

Parteien können von sich aus Kandidierende auf der Wahlliste doppelt aufführen, also “vorkumulieren”. Dies wird gemacht, um die Wahlchancen einzelner Kandidierender zu erhöhen, oder bei und genügender Anzahl Kandierender eine Liste zu füllen.

Kumulierte Kandidatinnen und Kandidaten erhalten somit zwei Stimmen. Mehr sind nicht erlaubt.

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