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Zu wenig Hilfe für intern Vertriebene

Es gibt weltweit 26 Millionen Vertriebene infolge von Konflikten und immer mehr wegen der Klimaveränderung. Keystone

Die Zahl der im eigenen Land vertriebenen Menschen nimmt weiter zu. Die internationale Gemeinschaft reagiert nur teilweise. Der Schweizer Völkerrechtler Walter Kälin zieht Bilanz aus seiner 6-jährigen Tätigkeit als Gesandter des UNO-Generalsekretärs.

Walter Kälin, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern, gilt als international renommierter Experte. Er ist einer der Architekten des UNO-Menschenrechtsrats.

swissinfo.ch: Die Zahl der im eigenen Land vertriebenen Menschen wird weltweit immer grösser. Warum?

Walter Kälin: Man spricht von einer seit zehn Jahren stabilen Zahl von 26 Millionen Vertriebenen infolge von Konflikten und Gewalt. Man findet sie in Afrika – 11 Millionen – , Asien, im Nahen Osten, in Amerika, aber auch in Europa. Dies vor allem infolge der Kriege im Balkan und im Südkaukasus.

Dagegen nimmt die Zahl der Vertriebenen wegen Naturkatastrophen eindeutig zu. In Haiti gibt es nach dem Erdbeben vom Januar zwei Millionen intern Vertriebene.

Die Zunahme von Vertriebenen wird vor allem durch Katastrophen im Zusammenhang mit der Klimaveränderung verursacht. Eine Schätzung für das vergangene Jahr spricht von 36 Millionen Vertriebenen. Im Vergleich dazu lag die Zahl der Flüchtlinge, inklusive der Palästinenser, bei 16 Millionen.

swissinfo.ch: Werden die intern vertriebenen Personen genügend geschützt?

W.K.: Nein. Zum einen ist der universelle rechtliche Rahmen schwach. Es gibt keine Konvention zum Schutz von im eigenen Land vertriebenen Personen. Für Flüchtlinge aber schon.

Das heisst aber nicht, dass die intern Vertriebenen überhaupt nicht geschützt werden. Sie können sich auf die Menschenrechte berufen. Zudem existiert ein wichtiges UNO-Papier, die Leitprinzipien zu internen Vertreibungen, das heute von den Mitgliedstaaten anerkannt wird.

Auf regionaler Ebene ist die Annahme einer afrikanischen Konvention über vertriebene Personen in Afrika ermutigend. Die Zahl der Länder, die mit dem Einbezug der internen Vertriebenen in ihre Gesetzgebung begonnen haben, nimmt zu. Aber das alles ist noch ungenügend, es gibt noch viel zu tun.

swissinfo.ch: Haben Sie nach den zwei je 3-jährigen Mandaten als Gesandter des UNO-Generalsekretärs Ihre Ziele erreicht?

W.K.: Teilweise ja. Eines meiner Ziele war die Verstärkung des rechtlichen Rahmens. Zu Beginn meines ersten Mandates waren mehrere Regierungen gegen die Leitprinzipien. Sie wurden dann – auf Umweg angenommen.

Mit Vergnügen sehe ich auch, dass infolge meiner Missionen mehrere Länder Strategien, oder besser Gesetze ausgearbeitet haben. Andere Länder dagegen haben nichts unternommen. Deren Mangel an Willen oder Kapazitäten bleibt eine meiner Hauptsorgen.

Was Verbesserungen der Lage vor Ort betrifft, hatte ich einige Erfolge. Es existieren aber extrem problematische Situationen, wo die Vertriebenen weiterhin leiden, ohne Zugang oder Mittel zur Hilfe.

swissinfo.ch: Können Sie das näher beschreiben?

W.K.: Nepal zum Beispiel. Ich besuchte das Land während meiner ersten Mission 2005. Seither haben die Konfliktparteien ein Friedensabkommen unterzeichnet. Ich habe damals beide Konfliktparteien kontaktiert und Vorschläge gemacht zum Einbezug der Vertriebenen-Dimension ins Friedensabkommen. Das wurde getan. Zahlreiche Vertriebene konnten zurückkehren.

Bei meinem ersten Besuch in der Zentralafrikanischen Republik versteckten sich Menschen immer noch in Wäldern, und die Armee brannte Dörfer nieder. Dank konzertierter Anstrengungen, nicht nur meinetwegen, konnten diese Menschenrechtsverletzungen gestoppt werden. Verantwortliche der Armee wurden aus den betroffenen Regionen abgezogen. Humanitäre Organisationen haben sich dort installiert. Heute ist die Lage zwar noch nicht normalisiert, aber eine Verbesserung ist sichtbar.

In Georgien waren zu Beginn meiner Arbeit zahlreiche Personen in überfüllten, unhygienischen Kollektivzentren untergebracht. Seither hat die Regierung auf meine Empfehlung hin einen Aktionsplan akzeptiert. Heute werden diesen Leuten Wohnungen und Häuser angeboten. Man versucht, sie wirtschaftlich zu integrieren.

Dagegen bleibt die Demokratische Republik Kongo ein schwarzer Flecken. Im Osten des Landes hat sich die Situation der vertriebenen Personen nicht verbessert. Die Gewalt hält an. Die schweren Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung erklären, dass weiterhin viele Menschen flüchten.

In Somalia, wo ich im vergangenen November auf Mission war, gehen die Kämpfe und die Vertreibungen weiter. Humanitäre Hilfe ist seit einem Jahr schwieriger geworden, und die Lage der Zivilbevölkerung, inklusive der Vertriebenen, ist dramatisch. Wir wissen nicht, was man unter solchen Bedingungen überhaupt machen kann.

swissinfo.ch: Hat man als Gesandter des UNO-Generalsekretärs die Mittel und den Handlungsspielraum für die notwendigen Aktionen?

W.K.: Die Mittel sind beschränkt. Es handelt sich um einen freiwilligen Teilzeitposten, der von der UNO für einige Missionen unterstützt wird. Aber angesichts der Dimension des Problems genügt das nicht.

Glücklicherweise konnte ich engen Kontakt zu Partnern wie dem Koordinationsbüro für humanitäre Angelegenheiten oder dem Hochkommissariat für Flüchtlinge knüpfen. Diese Organisationen haben meine Empfehlungen vor Ort oft umgesetzt. Die Zusammenarbeit hat meine Aufgabe sehr erleichtert.

Ich kann Länder nur auf Einladung ihrer Regierungen besuchen. In den besuchten Ländern hatte ich keine besonderen Schwierigkeiten, der Empfang war positiv. Manchmal gab es harte Diskussionen, aber das ist normal.

Die Vertriebenen befinden sich oft in Regionen bewaffneter Konflikte. Dort stellte sich für mich manchmal die Sicherheitsfrage. Ich konnte nicht immer dorthin gelangen, und das erschwerte meine Arbeit.

swissinfo.ch: Welche Herausforderungen stehen an?

W.K.: Zuerst hoffe ich, dass mein Nachfolger mit den betroffenen Ländern einen Dialog führen kann, ebenso aber mit den anderen UNO-Agenturen, insbesondere den humanitären Organisationen. Ohne diese Voraussetzungen werden seine Aktivitäten begrenzt sein.

Was die vertriebenen Personen betrifft, muss der rechtliche Rahmen zu ihrem Schutz verstärkt werden. Aber das reicht noch nicht. Ohne den politischen Willen zur Durchsetzung wird es keine Resultate geben. Gewisse Länder haben den Willen nicht, das Problem der intern Vertriebenen anzupacken.

Oft befindet man sich in Situationen von bewaffneten Konflikten. Die betroffenen Regierungen sind geschwächt. Sogar wenn der politische Wille zu handeln da ist, fehlt es an den Kapazitäten. Solche Länder müssen unbedingt unterstützt werden. Das ist eine weitere enorme Herausforderung.

Ferner müssen wir die Antworten der internationalen Gemeinschaft stärken. Auch wenn viele UNO-Organisationen und Nichtregierungs-Organisationen eine bewundernswerte Arbeit leisten, genügt das bei Weitem noch nicht. Ungefähr zwei Drittel der infolge eines Konfliktes vertriebenen Personen bleiben es 10, 15, 20 Jahre lang, weil nach der humanitären Hilfe oft keine Entwicklungsperspektive vorhanden ist.

Eine dauerhafte Lösung wäre, die Vertriebenen wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum zu integrieren oder für sie andere Regionen zu finden, wo sie integriert werden können. Aber ehrlich gesagt, die existierenden Mechanismen, die Finanzierungs-Systeme und die Erfahrungen der betroffenen Organisationen sind zu schwach.

Pierre-François Besson, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Französischen: Jean-Michel Berthoud)

Recht: Der 1951 in Zürich geborene Walter Kälin studierte an den Universitäten Freiburg, Bern und Harvard.

Seit 1985 ist Kälin Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern.

Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Flüchtlingsrecht, internationaler Menschenrechtsschutz, Verfassungsgerichtsbarkeit, öffentliches Verfahrensrecht, Verfassungsrecht der Kantone. Expertentätigkeit für Bund, Kantone, internationale Organisationen (Entwicklungs-Programm der Vereinten Nationen UNDP, UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR) sowie für verschiedene nichtstaatliche Organisationen.

Kuwait: Von 1991 bis 1992 war Kälin Sonderberichterstatter der UNO-Menschenrechts-Kommission für Kuwait unter irakischer Besatzung.

UNO: Seit 2004 ist Walter Kälin Gesandter des UNO-Generalsekretärs für die Menschenrechte intern Vertriebener. Kälin legt dieses Amt 2010 nach zwei Mandaten nieder.

Von 2003 bis 2008 war Kälin als erster Schweizer Mitglied des UNO-Menschenrechts-Ausschusses.

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