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Prozess gegen Ex-EU-Kommissar Bangemann abgeschlossen

Martin Bangemann hatte 1995 kurzfristig ein Referat in Interlaken abgesagt. Keystone

Überraschender Ausgang des Prozesses zwischen dem früheren deutschen Wirtschaftsminister und damaligen EU- Kommissar Martin Bangemann und der Schweizer PR-Agentur Dr. Erwin Bischof AG: Am Mittwoch (30.08.) einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.

Über den Inhalt des vom Gerichtspräsidenten Thomas Zbinden genehmigten Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart. “Obschon sehr interessante juristische Fragen zu klären gewesen wären”, habe man sich geeinigt, sagte Zbinden am Mittwochmorgen vor den Medien.

Weil Martin Bangemann 1995 kurzfristig ein Referat in Interlaken absagte, wurde er vom Veranstalter, der PR-Agentur Dr. Erwin Bischof AG verklagt. Seit Dienstag standen die Kontrahenten vor dem Kreisgericht Interlaken-Oberhasli.

Die PR-Agentur fordert von Bangemann genau 242’133.35 Franken. Agenturchef Erwin Bischof sagte bei der Einvernahme, dieser Betrag sei der Agentur sowie dem Hotel Victoria-Jungfrau und der Tourismusorganisation Interlaken entgangen, weil Bangemann 1995 einen Auftritt in Interlaken kurzfristig abgesagt habe.

Bangemann bestätigte die Absage, die, wie er sagte, aus “politischen Gründen” erfolgt sei: Rund einen Monat vor der Veranstaltung habe ihn das Genfer Büro der Europäischen Kommission vor einem Auftritt in Interlaken gewarnt.

Als Grund für den kurzfristigen Rückzug nannte Bangemann den Umstand, dass er im Vorfeld eidgenössischer Wahlen neben Christoph Blocher auf einer kontradiktorisch angelegten Veranstaltung hätte auftreten sollen. Davon habe er bis zur Warnung aus Genf nichts gewusst.

swissinfo und Agenturen

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