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Regierung will bei Abstimmungen nicht schweigen

Bundesrat Deiss erklärt, warum die Regierung auch künftig bei Abstimmungen ihre Meinung sagt. Keystone

Der Bundesrat will in Abstimmungskämpfen weiterhin klar Stellung beziehen.

Bundespräsident Joseph Deiss sagte am Mittwoch, die Regierung im Schlussspurt einer Vorlage auszuschliessen, sei nicht angebracht.

Damit reagierte der Bundesrat auf Forderungen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) wonach er sich vor Abstimmungen auf Informationen beschränken sollte. Deiss sagte, die Landesregierung wolle ihre Haltung weiterhin differenziert darlegen können.

Die Geschichte erneut ins Rollen brachten die Auftritte der Mitglieder der Schweizer Regierung im Vorfeld der Abstimmungsvorlagen vom vergangenen Wochenende.

Zwar ist die Schweizer Regierung eine Kollegialbehörde, das heisst man spricht vom “Bundesrat” und meint die Meinung aller sieben Mitglieder.

Der Entscheid in der Kollegialbehörde wird nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Deshalb kann es sein, dass ein Bundesrats-Mitglied die Meinung der Landesregierung vertreten muss, persönlich aber eine gegenteilige Meinung hat.

Keine Tranparenz

Die Abstimmung innerhalb des Bundesrates wird nie publik gemacht – man weiss nie, wie ein Bundesrat intern abgestimmt hat. Deshalb kann über die individuelle Meinung eines Bundesrats-Mitgliedes nur spekuliert werden.

Es war aber ein offenes Geheimnis, dass bei der Abstimmung um die Avanti-Gegenvorlage, Verkehrsminister Moritz Leuenberger keine Freude an der zweiten Autobahn-Röhre durch den Gotthard hatte.

Und dass Justizminister Christoph Blocher Sympathien für die Verwahrungs-Initiative zeigte, die er als Bundesrat öffentlich zur Ablehnung empfehlen musste, wurde auch angenommen.

Soll denn der Bundesrat als Kollegialbehörde überhaupt Stellung beziehen zu Abstimmungsvorlagen? “Er muss das”, sagt Georg Lutz, Politologe an der Universität Bern, “dazu ist er vom Parlament her eigentlich verpflichtet”. Denn die Bundesräte seien vom Parlament und nicht vom Volk für vier Jahre gewählt worden.

Führungsrolle übernehmen

Generell verlange eben das Parlament – aber auch das Volk – vom Bundesrat eine Führungsrolle. “Da kommt er um eine Stellungnahme bei Abstimmungen nicht herum”, sagt Lutz.

Für den Politologen hat sich aber gezeigt, dass in den vergangenen zehn Jahren der einzelne Bundesrat, wenn er sich zu einer Vorlage äusserte, immer stärker und pointierter Stellung bezog.

“Früher war die Regierung diesbezüglich zurückhaltender.” Für Lutz ist die stärkere Parteinahme auch ein Spiegelbild der heutigen Zeit, wo Vorlagen von der Öffentlichkeit – aber auch den Medien – immer mehr auf Personen fixiert würden.

Dem Parlament verpflichtet

Der Avanti-Gegenentwurf, so wie er dem Volk am vergangenen Wochenende vorgelegt wurde, war allerdings eine Vorlage, welche das Parlament und nicht die Regierung in dieser Form verabschiedet hat.

Wesentliche Teile, wie die zweite Autobahnröhre am Gotthard, hat das Parlament mit “hineingepackt”.

“Auch da kann sich der Bundesrat nicht vor einer Stellungnahme drücken, weil er eben vom Parlament gewählt und ihm verpflichtet ist”, sagt Georg Lutz.

Bundespräsident Deiss hat sich nun am Mittwoch dazu geäussert. “Die Regierung will auch in Zukunft Stellung beziehen, der Öffentlichkeit aber klar machen, welche Änderungen das Parlament an einer Vorlage vorgenommen hat”, sagte er.

Dazu wolle sich der Bundesrat jeder Form der Kommunikation bedienen, sagte Deiss: “Vom Bundesrat unterstützte Kampagnen sollen aber die Ausnahme bleiben.”

Nagelprobe schon im Mai

Die nun festgelegte Praxis bei Abstimmungen will die Schweizer Regierung schon am kommenden 16. Mai bei der Abstimmung über das Steuerpaket anwenden, erklärte Deiss. Die Regierung werde ein “Ja” empfehlen.

In der Abstimmungserläuterung werde der Bundesrat aber sein Verständnis für die Kantone zeigen und erklären, wo das Parlament deutlich über die Regierungsvorschläge hinaus gegangen sei.

Zudem werde die Regierung Vorschläge in Aussicht stellen, die den Einnahmenausfall der Kantone etwas mindern sollten.

swissinfo und Agenturen

Die Regierung der Schweiz, die Exekutive, besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt sind.

Der Bundespräsident ist nur für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst Erster unter Gleichgestellten.

Er leitet die Bundesrats-Sitzungen und übernimmt besondere Repräsentations-Pflichten (Aufgaben des Bundesrats).

Im Jahr 2004 hat Herr Bundespräsident Joseph Deiss dieses Amt inne.

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