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Regierungsbeschlüsse: Von Nachrichtendienst bis Fondsplatz Schweiz

Der Gesamtbundesrat. Keystone

Der Strategische Nachrichtendienst hat einen neuen Chef, das BAP einen neuen Direktor. Die Regierung lehnt die Lehrstellen-Initiative wie auch die Kapital-Gewinnsteuer ab. Und, der Fonds-Platz Schweiz soll auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben.

Der Bundesrat hat den 56-jährigen Wegmüller zum Chef des im VBS angesiedelten Nachrichtendienstes ernannt. Wegmüller ist promovierter Historiker und Milizoberst im Generalstab.

Mit einem Kompromiss hatte im September der Bundesrat beschlossen, den SND zu entmilitarisieren aber weiterhin dem Generalstab zu unterstellten.

Spitze des Bundesamtes für Polizei neu besetzt

Der bisherigen stellvertretenden Direktor Jean-Luc Vez wurde vom Bundesrat zum neuen Direktor des Bundesamtes für Polizei (BAP) gewählt. Zum Chef der Bundeskriminalpolizei ernannte er Erwin Beyeler, Stabschef der Kantonspolizei Zürich. Er wird zugleich stellvertretender Amtsdirektor. Vez und Beyeler werden ihre Ämter Anfang 2001 antreten.

Der 43-jährige Vez führte das BAP seit dem vergangenen 1. Mai interimistisch, nachdem der bisherige Direktor Anton Widmer an die Spitze des Schweizerischen Polizeiinstituts berufen wurde. Die beiden Ernennungen stehen im Zusammenhang mit der Strukturbereinigung im BAP, die im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform seit dem Sommer 1999 im Gang ist.

Gegen die Lehrstellen-Initiative

Der Bundesrat lehnt die Lehrstellen-Initiative als – wie er sich ausdrückt -“falschen Weg” ab. In seiner Botschaft ans Parlament bezeichnet er den Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative.

Die Volksinitiative der Gewerkschaftsjugend und anderer Jugend-Organisationen “für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot” war im Oktober 1999 eingereicht worden. Sie will, dass alle Jugendlichen eine Lehrstelle finden. Dazu soll der Bund einen Fonds einrichten, der von Firmen gespiesen wird, die keine oder zu wenig Lehrstellen anbieten.

Nachtragskredit für das IKRK

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erhält für das laufende Jahr von der Schweiz einen Nachtragskredit von 20 Mio. Franken. Dies beschloss der Bundesrat. Das Geld ist dazu bestimmt, deutlich unterfinanzierte IKRK-Hilfsprogramme weiterzuführen. Diese befinden sich in verschiedenen, von humanitärer Not betroffenen Ländern.

Fondsplatz Schweiz

Der Fondsplatz Schweiz soll konkurrenzfähig bleiben. Die revidierte Verordnung über die Anlagefonds wird am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Auch mit den neuen liberalen Bestimmungen soll der Schutz der Anleger gewährt bleiben.

Revidiert worden ist die Regelung der Zusammenlegung von Anlagefonds. Neu zugelassen wird das Pensionsgeschäft, das den Fondsleitungen weitere Möglichkeiten der Kreditaufnahme, bzw. der kurzfristigen Geldanlage bietet.

Nein zur Kapitalgewinn-Steuer

Der Bundesrat hält nach wie vor nichts von einer Kapitalgewinnsteuer. Er beantragt den Räten, die Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Gleichzeitig lässt er aber eine Beteiligungs-Gewinnsteuer prüfen.

Mit der im November 1999 eingereichten Initiative fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem aus Gründen der Steuergerechtigkeit die Besteuerung der Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen. Er erwartet davon einen jährlichen Ertrag von mindestens 400 Mio. bis zu einer Milliarde Franken.

swissinfo und Agenturen

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