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Schwangerschafts-Abbruch: Beratungsmodell abgelehnt

Eine abtreibungswillige Frau soll in den ersten zwölf Wochen ohne Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle abtreiben dürfen. Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Ständerats-Kommission das CVP-Modell erneut verworfen. Sie bekräftigte aber, dass die Frau eine Notlage geltend machen muss.

Die kleine Kammer wird sich in der bevorstehenden Märzsession mit den Differenzen zum Nationalrat beim straflosen Schwangerschaftsabbruch befassen. Die Fristenlösung ist nicht mehr in Frage gestellt, doch bringt die Minderheit der ständerätlichen Rechtskommission das von beiden Räten verworfene Beratungsmodell der CVP wieder aufs Tapet. Dies will die zwingende Beratung der Frau.

Laut Präsident Dick Marty (FDP/TI) ist man sich in der Kommission einig, dass der Entscheid zum Abbruch bei der Frau allein liegt. Nach dem Antrag der Minderheit müsste die Schwangere aber mit einer Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer staatlich anerkannten Stelle hat beraten lassen.

Etwas Erniedrigendes

Die Mehrheitsverhältnisse hätten sich in dieser Frage nicht geändert, sagte Marty nach dem knappen Entscheid am Freitag (02.02.) vor den Medien im Bundeshaus. Die Kommissionsmehrheit sei nach wie vor der Meinung, dass der Zwang zur externen Beratung für die am Ende doch allein entscheidende Frau “etwas Erniedrigendes” an sich hätte.

Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit genügt die Pflicht des Arztes oder der Ärztin, die abtreibungswillige Frau eingehend zu beraten. Laut Marty geht dabei nicht nur um gesundheitliche und psychologische Aspekte, sondern auch um Informationen beispielsweise über die Möglichkeit einer Adoption.

Was ist eine Notlage?

Gegen den Nationalrat hielt die Ständeratskommission mit 9 zu 4 Stimmen daran fest, dass die Schwangere eine Notlage geltend machen muss. Justizministerin Ruth Metzler riet vergeblich von dieser “Alibiübung” ab, in der die kleine Kammer eine “ethische Botschaft” sieht. Laut Marty ist keinesfalls gemeint, dass die Frau ihre Notlage “beweisen” muss.

Referendum unausweichlich

Nach Ansicht Martys sollte der Nationalrat bei der “Notlage” im Interesse der Vorlage einlenken. Eine perfekte Lösung gebe es nicht. Das Parlament müsse sich um vollziehbare und mehrheitsfähige Bestimmungen bemühen. Dass gegen die Fristenlösung das Referendum ergriffen wird, steht allerdings bereits fest.

swissinfo und Agenturen

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