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Schweiz / 2. Weltkrieg: Bankenvergleich stösst bei Hearings in New York auf Zustimmung

Bei den Fairness-Hearings in New York wurde der Bankenvergleich von den meisten Zeugen als "fair" bezeichnet. Bei den Hearings ging es um die Frage, ob die Globallösung zwischen den Schweizer Grossbanken und den Holocaust-Überlebenden gerechtfertigt ist.

Bei den sogenannten Fairness-Hearings zum Bankenvergleich in New York haben die aller meisten Zeugen den Vergleich als “fair unter den gegebenen Umständen” bezeichnet. Bei den Fairness-Hearings ging es um die Frage, ob die ausgehandelte Globallösung von 1,25 Milliarden Dollar zwischen den Schweizer Grossbanken und den Holocaust-Überlebenden gerechtfertigt ist.

Morris Ratner berichtete, dass nach der weltweiten Informationskampagne zur Benachrichtigung potentieller Abspruchsberechtigter 450 000 ausgefüllte Fragebögen zurückgeschickt wurden. Ratner Anwaltskanzlei hatte die Aufgabe, die Fragebögen auszuwerten sowie auch eingegangene Einwände und Kommentare zum Vergleich zu sichten.

Wenig Einwände

Dass so viele Fragebögen zurückgesandt wurden, zeige das enorme Interesse potentieller Begünstigter an der erzielten Globallösung, sagte Ratner. Bemerkenswert sei auch die geringe Zahl von Einwänden. Sie beliefen sich nur auf rund 200. Zudem hätten sich nur 360 Personen entschieden, sich am Vergleich nicht zu beteiligen (“Opting-out”). “Das zeigt, welche breite Unterstützung die Globallösung hat”, meinte der Anwalt weiter.

Anwalt Robert Smith, der etwa 50’000 Holocaust-Überlebende vertritt, erklärte am Hearing, nur drei seiner Klienten hätten Einspruch erhoben. Angesichts der schwierigen Materie und der kniffligen Rechtsfragen sei der erzielte Vergleich “fair, vernünftig und gerecht”.

Ähnlich äusserten sich auch andere Anwälte der Holocaust-Überlebenden und der Banken. “Der Vergleich ist nicht ideal, aber real”, sagte einer. Israel Singer vom Jüdischen Weltkongress befürwortete die Globallösung ebenfalls, aber mit einem “schweren Herz”, wie er betonte. Die 1,25 Milliarden Dollar, die die Banken zahlten, bringe zwar ein “Stück Gerechtigkeit” für die finanziellen Verluste der Holocaust-Überlebenden, doch eine abschliessende moralische Wiedergutmachung seien sie nicht. “Nicht die Schweiz steht auf der Anklagebank”, sagte Singer weiter, “sondern die ganze Welt”, die es vor 55 Jahren verfehlt habe, sich mit den Ansprüchen der Holocaust-Überlebenden abzugeben.

Verschiedene Redner sprachen US-Bundesbezirksrichter Edward Korman, der die Anhörung in einem bis zum Rand gefüllten Gerichtssaal in New York durchführte, ihren besonderen Dank aus. Ohne seinen Druck auf beide Seiten, eine Lösung auszuhandeln, wäre der Vergleich nicht oder nicht so rasch zu Stande gekommen, wurde im Rahmen der Hearings wiederholt betont.

Kritische Stimmen

Einzig Ann Weber aus England, die eine Reihe europäischer Organisationen vertritt, die sich mit Kulturgut befassen, das von Nazi-Deutschland geraubt wurde, drückte ihre Ablehnung der Globallösung aus. Diese verunmögliche das Wiedererlangen geraubten Kulturbesitzes in der Schweiz, erklärte sie.

Mehrere Anwälte und Vertreter jüdischer Organisationen drückten ihre Sorge aus, dass es zur tatsächlichen Auszahlung der ersten Entschädigungen an alternde Holocaust-Überlebende noch eine Weile gehen könne. “Wenn es nicht zügiger geht, wird die Hilfe viele erst im Grab erreichen”, erklärte der Vertreter einer US-Vereinigung von Holocaust-Überlebenden aus.

Das weitere Vorgehen

Die Entscheidung von Bundesbezirksrichter Edward Korman über die Genehmigung des Vergleichs, der eine Pauschalzahlung von 1,25 Milliarden Dollar durch die beiden Banken UBS und Credit Suisse Group vorsieht, steht noch aus. Bevor die Gelder an die Berechtigten ausbezahlt werden können, muss der Richter zudem einen Verteilungsplan genehmigen.

Der von Korman zum Sonderbeauftragten ernannte Judah Gribetz wird den Verteilungsplan voraussichtlich am 28. Dezember vorlegen. Am 30. Mai nächsten Jahres ist eine weitere Anhörung über diesen Plan vorgesehen. Zahlungen an Holocaust-Überlebende werden erst in der zweiten Jahreshälfte 2000 möglich werden. Gegen die Zahlung von 1,25 Milliarden Dollar hatten sich die Kläger bereit erklärt, alle Ansprüche gegen die Schweiz als erledigt zu betrachten und auf Sanktionsdrohungen zu verzichten. Ausgenommen sind einzig die anhängigen Klagen gegen die Versicherungswirtschaft.

SRI und Agenturen

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