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Schweiz-EU: Ein Gipfel zum Abschluss

Empfang in Brüssel (v.l.n.r.): Hans-Rudolf Merz, Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey, Romano Prodi. Keystone

Die Schweiz und die Europäische Union haben am Mittwoch die bilateralen Verhandlungen II auf politischer Ebene offiziell abgeschlossen.

Für Bundespräsident Joseph Deiss und EU-Kommissionspräsident Romano Prodi kommt damit ein neuer Elan in die Beziehungen EU-Schweiz.

Bei ihrem Gipfeltreffen unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Dokument, das alle strittigen Fragen in Zusammenhang mit dem Abschluss der Bilateralen II regelt.

Man sei “in eine neue Phase der bilateralen Beziehungen eingetreten”, sagten der Schweizer Bundespräsident Jopseph Deiss und EU-Kommissionspräsident Romano Prodi vor den Medien.

“Neue Dimension” der bilateralen Beziehungen

Das Gipfeltreffen, das “erste Zusammentreffen dieser Art”, wie Romano Prodi sagte, dauerte eine halbe Stunde. Es sei wichtig gewesen, dass es zu einem Abkommen gekommen sei, ergänzte Prodi.

Das Gipfeltreffen habe auch zum richtigen Zeitpunkt stattgefunden, sagte Mary Harney, die irische Vize-Ratspräsidentin der EU: “Gerade nach der Erweiterung der EU.”

Beide unterstrichen, dass die Schweiz “der der EU am nächsten gelegene Nachbar sei”. Prodi: “Die Schweiz ist einer der engsten Nachbarn, und wirtschaftlich gesehen nach den USA der zweitgrösste Partner der EU.”

Ausserdem leben rund 100’000 EU-Staatsangehörige in der Schweiz.

Verständnis fürs Abseits-Stehen

Prodi brachte auch Verständnis für das Abseitsstehen der Schweiz auf – vorderhand: “Die Schweiz wollte bisher ausserhalb der Europäischen Union bleiben. Wir verstehen diese Wahl. Obschon das Land wegen seiner sprachlichen Vielfalt und seiner Dezentralisierung der Macht etwas wie ein Symbol der EU ist.”

Die Schweiz sei zwar nicht das Zentrum Europas, meinte dazu Deiss, aber sie liege im Herzen Europas.

Prodi wie auch Deiss wiesen auf die engen Verflechtungen zwischen der Schweiz und der EU hin. Das Abkommen zeige, “dass die EU die Schweiz nicht abgeschrieben hat. Und die Schweiz konnte zeigen, dass ihr viel am europäischen Projekt liegt und dass sie mitarbeiten will”, sagte Deiss.

Beide Seiten zeigten sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Es sei ein grosser Schritt nach vorne.

Laut Prodi “gibt dieses Gipfeltreffen den bilateralen Beziehungen Schweiz – EU neuen Anstoss”.

Neun Dossiers plus drei

Mit der Unterzeichung des siebenseitigen Dokuments haben die Schweiz und die EU alle strittigen Fragen im Grundsatz geregelt. Das betrifft die neun Dossiers der Bilateralen II. Dazu kommt die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten sowie die Kohäsionszahlungen der Schweiz und das Problem der Zölle auf Re-Exporte.

Die Zinsbesteuerung und die Betrugsbekämpfung waren lange umstritten. In der Schweiz bleibt vor allem der Beitritt zum Schengen-Abkommen (Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit) umstritten; die Referendums-Drohung steht im Raum.

Ausnahmeregelung bei Schengen

Die Schweiz erhält eine Ausnahmeregelung beim Schengen-Abkommen, mit der das Bankgeheimnis auch bei einer Weiterentwicklung des EU-Rechts im Bereich der direkten Steuern gesichert werden soll.

Umgekehrt machte die Schweiz im Bereich der Betrugsbekämpfung eine Konzession beim Bankgeheimnis, indem sie künftig unter gewissen Bedingungen bei den indirekten Steuern auch Amts- und Rechtshilfe bei blosser Hinterziehung leisten will.

EU-Staaten wie Luxemburg werden dabei gleich behandelt. Zudem kann eine EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung ausländischer Kapitalerträge termingerecht zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Damit soll Steuerflucht wirksam bekämpft werden. Einbezogen sind darin auch die Drittstaaten Schweiz, Andorra, Liechtenstein, San Marino und Monaco sowie die abhängigen Gebiete Grossbritanniens und der Niederlande.

Mit Ausnahme Luxemburgs, Österreichs und Belgiens werden alle EU-Staaten einen automatischen Informationsaustausch über Anleger einführen.

Erste Reaktionen in der Schweiz

Diametral unterschiedlich haben die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) und die Neue Europäische Bewegung Schweiz (Nebs) auf den Verhandlungsabschluss in Brüssel reagiert.

Die bis zu seiner Wahl in den Bundesrat von Christoph Blocher präsidierte AUNS bezeichnete den Mittwoch als “nationalen Trauertag”.

Mit der Unterschrift des Bundesrats werde die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Schweiz zu Grabe getragen. Die AUNS forderte erneut, der Schengen-Beitritt sei dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.

Die Nebs misst demgegenüber insbesondere der Assoziation mit Schengen und Dublin grosse Bedeutung bei. Die neuen bilateralen Abkommen seien insgesamt für die Schweiz wichtig, um die Nachteile der Nicht-Mitgliedschaft in der EU wettzumachen.

Die Bewegung der Befürworter eines EU-Beitritts machte aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass der Durchbruch bei den bilateralen Verhandlungen die Frage nach der Zukunft der Schweiz in der EU keineswegs endgültig kläre.

Die Nebs will deshalb bei der EU-Beitritts-Diskussion weiter eine Rolle als Motor spielen, wie es in einer Mitteilung heisst.

swissinfo und Agenturen

Mit dem gemeinsamen Schlussdokument sind die Bilateralen II noch nicht unter Dach und Fach.
Mit dem Abschluss des Gipfeltreffens in Brüssel beginnen erst die Prozeduren rund um das Inkrafttreten.
Die SVP und die AUNS haben bereits ein Referendum gegen Schengen angekündigt.
Zuerst müssen die kompletten Texte der Abkommen von den Unterhändlern paraphiert werden.
Dann kommt es zur Unterzeichung der Verträge, die zudem in 19 Sprachen übersetzt werden.
Vor der Ratifizierung meldet sich das Parlament noch zu Wort. In der Schweiz ist ein Vernehmlassungs-Verfahren, eine Botschaft des Bundesrates ans Parlament und eine Beratung in beiden Räten vorgesehen.
Die Frage, ob die Verträge im Paket oder einzeln zur Sprache kommen, bleibt vorerst offen.
Mindestens 6 der 9 Dossiers dürften zudem dem fakultativen Referendum unterstehen.
Nach der Zustimmung des Parlaments beginnt eine dreimonatige Referendumsfrist.
Das Parlament kann auch eine obligatorische Volksabstimmung beschliessen.
Auf Seiten der EU sieht das parlamentarische Genehmigungsverfahren einzig beim Betrugsdossier eine Ratifikation durch alle 25 Mitgliedstaaten vor.

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