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Schweizer Amtshilfe ab 250’000 Franken

Jetzt sind die Details zum Vergleich in der Steueraffäre der Schweizer Grossbank UBS mit den USA bekannt. Bankkunden, die den US-Fiskus betrogen haben, fliegen auf, und das ab einer Kontosumme von einer Viertelmillion Franken.

Am Dienstag veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern die Kriterien, auf Grund derer rund 4450 US-Kunden der UBS mit der Preisgabe ihrer Identität rechnen müssen.

Demnach kann der Mitte August durch ein Vergleichsabkommen zwischen der Schweiz und den USA geregelte UBS-Steuerstreit vor allem amerikanischen Steuersündern mit mehr als einer Million Franken Vermögen teuer zu stehen kommen.

Bei Verdacht auf “Betrugsdelikte und dergleichen” solle die Grossbank die Namen von US-Kunden an die US-Steuerbehörde IRS übergeben, die zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken auf nicht gemeldeten Konten hatten.

Sollte betrügerisches Verhalten nicht bloss vermutet, sondern nachgewiesen werden, sind bereits Vermögen ab 250’000 Franken betroffen.

Bei fortgesetzten und schweren Steuerdelikten sind Konten erfasst, auf denen während mindestens drei Jahren ein durchschnittliches Einkommen von 100’000 Franken erzielt wurde, ohne dass dies der US-Steuerbehörde IRS gemeldet wurde.

Mit der Herausgabe ihres Namens an die US-Steuerbehörde müssen auch Amerikaner rechnen, die zwischen 2001 und 2008 Konten bei einer Offshore-Gesellschaft hielten.

Die Kriterien, nach denen die verdächtigen UBS-Konten von US-Bürgern ausgewählt werden, blieben seit dem Abschluss des Vergleichs zwischen der Schweiz und den USA geheim.

Damit wurde der Druck auf US-Kunden der UBS und anderer Banken erhöht, ihre nicht versteuerten Vermögenswerte dem US-Fiskus freiwillig offen zu legen. Nach Ablauf einer 90-Tage-Frist wurde der Anhang zum Staatsvertrag nun veröffentlicht.

swissinfo.ch und Agenturen

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