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Sieben Schweizer dürfen weg aus Libyen

Die libyschen Behörden haben sieben Schweizern die Ausreise aus dem nordafrikanischen Land erlaubt. Die zwei Schweizer, die seit Beginn der Affäre Gaddafi in Libyen festsitzen, dürfen das Land aber weiterhin nicht verlassen.

Auch können Schweizer Firmen auf libyschem Territorium weiterhin nicht frei ihre Tätigkeit ausüben, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Das EDA arbeite deshalb nach wie vor “mit Nachdruck” an einer Lösung der Probleme, die das bilaterale Verhältnis belasteten.

Dass sieben Schweizer, die in den letzten Tagen ihre Ausreise per Ende Oktober beantragten, das Land verlassen dürfen, nimmt das EDA “mit Befriedigung” zur Kenntnis. Einige der Schweizer Bürger haben laut EDA Libyen bereits verlassen, andere sollen in Kürze folgen.

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Libyen ist seit diesem Sommer angespannt. Damals war ein Sohn von Staatschef Muammar el Gaddafi und dessen Ehefrau in Genf festgenommen worden. Zwei Hausangestellte hatten Hannibal und Aline Gaddafi wegen Misshandlung angezeigt. Das Genfer Verfahren gegen das Ehepaar wurde im September eingestellt. Das bilaterale Verhältnis ist aber weiter belastet.

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