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Ständeratskommission für achtwöchigen Mutterschaftsurlaub

Angesichts der prekären Finanzlage der Sozialversicherungen befürwortet die Ständerats-Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit einen 8-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Der Nationalrat hatte sich in der Junisession für 14 Wochen ausgesprochen.

Ein Jahr nach dem in der Deutschschweiz zum Teil deutlichen Nein zur Mutterschaftsversicherung (MSV) wäre es unvorstellbar und unverantwortlich, erneut mit einer grösseren Vorlage vors Volk zu treten, erklärte Kommissionspräsidentin Christine Beerli (FDP/BE) am Dienstag (04.07.) die Haltung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (kleine Parlamentskammer).

Zudem möchte die Kommission auch eine Gesamtsicht über die Finanzierung der Sozialversicherungen bis ins Jahr 2020 bis 2025 haben. Es bestehe nämlich die Befürchtung, dass die Schweiz mit den Renten ähnliche Schwierigkeiten bekommen könnte wie Deutschland.

Die Kommission lehnte deshalb den vom Nationalrat (grosse Kammer des Parlaments) in der Junisession beschlossenen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub für unselbstständig erwerbstätige Mütter ab.

Einstimmig angenommen wurde dagegen eine Motion von Ständerätin Vreni Spoerry (FDP/ZH) für eine Lohnfortzahlung während des gesetzlichen achtwöchigen Arbeitsverbotes für Mütter. Mit diesem kleinen Schritt könne die stossendste Lücke geschlossen werden.

Die ständerätliche Kommission wolle dem Bundesrat vielmehr mit einem Postulat den Auftrag geben, die Thematik mittelfristig wieder aufzunehmen und das Problem der Mütter und der Familien im Gesamtzusammenhang zu lösen.

Denn mit der Motion Spoerry sei das Problem nicht endgültig gelöst.
Es gelte allerdings pragmatisch vorzugehen; eine Mutterschaftsversicherung werde nicht in zwei, drei Jahren möglich sein. Die Lösung der ständerätlichen Kommission geht laut Beerli zudem in Richtung einer ausschliesslichen EO- statt einer Mischfinanzierung.

Dies wäre laut Beerli auch für das Gewerbe von Vorteil. Der Nationalrat hatte mit 114 zu 62 Stimmen beschlossen, dass die erwerbstätigen Frauen ein Anrecht auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben sollen. Die ersten acht Wochen sollten dabei als Lohnfortzahlungspflicht ins Obligationenrecht (OR) geschrieben, die restlichen sechs Wochen aus der EO-Kasse bezahlt werden.

Die vom Volk am 13. Juni letzten Jahres mit 61 Pozent Nein-Stimmen verworfene MSV sah neben der Lohnfortzahlung auch eine Grundleistung für nicht erwerbstätige Frauen vor. In der Kampagne gegen die MSV war vor allem dieses als “Geburtenprämie” angeprangerte Element bekämpft worden.

swissinfo und Agenturen

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