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Steuern: Bern beschwert sich in Berlin

Die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland ist belastet. DEr Grund: Berlin hob die Steuerbefreiung für Staatsbürger, die in der Schweiz als Selbständige im Dienstleistungssektor arbeiten, auf.

Stein des Anstosses: Der deutsche Fiskus zieht neuerdings die Differenz ein zwischen dem Betrag, den ein selbständig Erwerbender in Deutschland an Steuern hätte zahlen müssen und dem, was er tatsächlich in der Schweiz abgeliefert hat.

Von der neuen Steuerpraxis sind zum Beispiel Ärzte betroffen, aber auch Anwälte, die in der Schweiz eine Praxis oder Kanzlei betreiben, jedoch weiterhin in Bern wohnen.

Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1971 wären sie eigentlich von den Steuern in Deutschland befreit. Das deutsche Finanzministerium hat jedoch ein Gesetz aus dem Jahre 1972 aus der Schublade gezogen und vor rund einem Jahr damit begonnen, es auf selbständig Erwerbende anzuwenden.

“Dieses Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um Missbräuche zu verhindern. Aber normalerweise begeht jemand, der in Deutschland lebt und als Selbständiger in der Schweiz arbeitet, keinen Missbrauch”, sagt Pascal Duss von der Abteilung für internationales der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Mit der Besteuerung von selbständig Erwerbenden halte sich Deutschland nicht an die vereinbarten Spielregeln, kritisierte Duss. Bern habe deshalb am 13. Juli in Berlin interveniert und sich gegen diese Form der doppelten Besteuerung beschwert.

swissinfo.ch und Agenturen

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