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SVP-Wahlplakat keine Rassendiskriminierung

Ein umstrittenes Wahlplakat der Walliser SVP mit betenden Muslimen vor dem Bundeshaus hat für die Urheber definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Laut Bundesgericht wurde das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt.

Das umstrittene Plakat war Anfang September 2007 im Vorfeld der eidgenössischen Parlamentswahlen an verschiedenen Orten im Kanton aufgehängt worden. Es zeigt Muslime, die sich vor dem Bundeshaus zum Gebet hinknien. Zu sehen sind dadurch vor allem die Hinterteile der Betenden. Dem Bild wurde von den Urhebern des Plakats der Text “Benutzt eure Köpfe” sowie der Slogan “Wählt SVP, Schweiz immer frei” beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Unterwallis erhob Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die unbekannten Gestalter und Verteiler des Plakats. Das kantonale Untersuchungsrichteramt weigerte sich jedoch, der Anzeige Folge zu leisten, was vom Walliser Kantonsgericht im vergangenen Juli bestätigt wurde.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Walliser Staatsanwaltschaft nun abgewiesen. Vier der fünf Lausanner Richter befanden, dass das Plakat das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt habe.

swissinfo und Agenturen

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