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Tabubruch auf der Baustelle

Bauarbeiter während einer Protestaktion in Sargans am 19. November. Keystone Archive

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat sich bereit erklärt, mit den Gewerkschaften über das Thema der Frühpensionierungen im Bauhauptgewerbe zumindest zu reden.

Die SBV-Delegierten hätten an ihrer Versammlung am Mittwoch in Bern grundsätzlich beschlossen, dass in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften auch über einen vorzeitigen Altersrücktritt diskutiert werden könne, teilte der Verband in einem Communiqué mit.

Damit habe der SBV erstmals offiziell zugestanden, dass es ein Frühpensionierungs-Modell für die hart arbeitenden Bauarbeiter brauche, hält die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) dazu in einer Mitteilung fest. Dies sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Gesamtpaket

Das von den Gewerkschaften vor zwei Wochen vorgestellte Modell für einen flexiblen Altersrücktritt könne als Grundlage für Verhandlungen verwendet werden, sagte SBV-Direktor Daniel Lehmann. Nun müssten die konkreten Fragen wie etwa die Finanzierung angegangen werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 10. Dezember statt.

Lehmann wies aber darauf hin, dass die Kosten für die Baumeister insgesamt um maximal 2,5% bis 3% steigen dürften. Dies sei als Gesamtangebot zu sehen, das sowohl Lohnanpassungen als auch ein allfälliges Altersmodell umfassen müsse. “In der jetzigen Situation ist dies ein sehr generöses Angebot”, sagte Lehmann.

Auf halbem Weg stehen geblieben

Die GBI ist aber nicht zufrieden: “Anstatt ein vernünftiges Modell vorzuschlagen und danach mit den Gewerkschaften über dessen Finanzierung zu verhandeln, wollen sie erst die Finanzierung festsetzen und dann schauen, was dabei herauskommt”, heisst es in der Mitteilung.

Damit seien die Baumeister auf halbem Weg wieder stehen geblieben. Sie hätten ihre eigenen Leitplanken für die kommenden Verhandlungsrunden so eng gesetzt, dass gar keine verhandelbare Lösung möglich sei.

Die Gewerkschaften fordern, dass Bauarbeiter ab dem 60. Altersjahr eine Übergangsrente von 80% des letzten AHV-versicherten Lohns erhalten. Die Kosten sollen zu einem Drittel von den Arbeitnehmern und zu zwei Dritteln von den Arbeitgebern getragen werden. Zudem verlangen sie 250 Franken mehr Lohn für alle.

swissinfo und Agenturen

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