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Tiermehlverbot: Bundesrat gibt am Mittwoch grünes Licht

Tiermehl in Frankreich: Ab Neujahr Fütterungsverbot in der EU und in der Schweiz. Keystone

Für die Einführung eines generellen Tiermehl-Fütterungsverbots in der Schweiz ab Neujahr fehlte bislang immer noch das definitive Ja des Gesamt-Bundesrates. An der Bundesrats-Sitzung vom kommenden Mittwoch (20.12.) wird nun grünes Licht gegeben.

Der Fahrplan in Sachen Tiermehlverbot ist festgelgt und wird von Hans Wyss vom Bundesamt für Veterinärwesen bestätigt. Wyss sagte gegenüber Radio DRS, das Geschäft werde am kommenden Mittwoch in die Bundesratssitzung kommen. Dies, weil das Verbot bereits ab dem 1. Januar 2001 greifen soll.

Ab Neujahr wird auch in der EU ein Tiermehlverbot eingeführt. Im Gegensatz zu Brüssel, wo ein Verbot für vorläufig sechs Monate verfügt wurde, will Bern diese Massnahme aber mindestens fünf Jahre lang durchziehen.

40 Mio. Franken Mehrkosten

Die Entsorgung des Tiermehls in Zementöfen wird in der Schweiz Mehrkosten von ca. 40 Mio. Franken verursachen. Davon werde der Bund rund drei Viertel übernehmen, erklärte Hans Wyss.

Zum Verteilschlüssel für die restlichen zehn Millionen meinte der Bundesamt-Sprecher, es werde eine geringe Erhöhung des Entsorgungspreises geben. Diese Preiserhöhung werde dann auf Schlachtbetriebe, zum Teil auch auf den Tierhalter zurückgeworfen.

Ein Teil der Preiserhöhung werde vielleicht via Fleischpreis auch auf den Konsumenten gewälzt, sagte Wyss weiter. Bei der Kostenübernahme für die Entsorgung von tierischen Abfällen galt freilich bislang das Verursacher-Prinzip.

Jean-Michel Berthoud

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