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Tierschutz-Initiative nicht WTO-konform

Die Initiative wehrt sich nicht nur gegen das Schächten, sondern beispielsweise auch gegen Tiertransporte. Keystone Archive

Die Initiative "Tierschutz - Ja" verstösst gegen WTO-Handelsregeln. Ob das Begehren zur Abstimmung kommt, wird das Parlament entscheiden.

Dieser Inhalt wurde am 04. Februar 2002 publiziert

Die Tierschutz-Initiative sei nicht konform mit den Welthandels-Regeln - Urs-Peter Müller, Jurist beim Bundesamt für Veterinärwesen, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Sonntags-Zeitung". Vor ähnlichen Problemen würde man stehen, wenn jemand die Einfuhr von Froschschenkeln oder Gänseleberpastete verbieten wollte.

Laut der Initiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" müssten alle Tiere vor dem Schlachten wirkungsvoll betäubt werden. Schlachtmethoden wie das Schächten, das der Bundesrat zulassen will, wären somit verboten.

Tiere und tierische Produkte dürfen nur noch eingeführt werden, wenn ihre Haltung oder Herstellung im Ausland nicht gegen die Grundsätze des schweizerischen Tierschutzgesetzes verstossen. Die Einfuhr von koscherem (geschächtetem) Fleisch wäre somit verboten.

Diese Bestimmung widerspräche den Bestimmungen der Welthandels-Organisation WTO. Danach darf ein Staat ein Importverbot von Nahrungsmitteln nur dann erlassen, wenn diese eine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen.

Parlament entscheidet

Ob die Initiative mit diesem Widerspruch zum geltenden Recht zur Abstimmung gelangt, liegt im Ermessen des Parlaments. Wenn ein Volksbegehren gegen "zwingende Bestimmungen des Völkerrechts" verstösst, kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären. So wurde 1996 die Volksinitiative der Schweizer Demokraten "Für eine vernünftige Asylpolitik" wegen Völkerrechts-Widrigkeit für ungültig erklärt.

Die WTO-Regeln gehören aber nicht zu dieser Kategorie der zwingenden Bestimmungen. Das Parlament könnte den Widerspruch also ignorieren und die Initiative, falls sie genügend Unterschriften erhält, zur Abstimmung bringen. Die Initianten haben bis am 29. Juli 2003 Zeit, 100'000 Unterschriften zu sammeln.

swissinfo und Agenturen

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