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Umfassende Deklaration für Käfig-Eier gefordert

In der Schweiz sind Hühner in Käfig-Haltung verboten. Keystone Archive

Trotz Deklarations-Pflicht gelangen viele verarbeitete Produkte mit Eiern aus Käfig-Haltung auf den Tisch.

Die Deklarations-Pflicht für Eier aus Käfig-Haltung gilt für Produkte, die mehr als 20 Prozent Eier aus Käfig-Haltung enthalten. So hat es die Schweizer Regierung auf Anfang 2000 entschieden.

Dennoch gibt es weiterhin Schlupflöcher in der “Verordnung über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion”. So müssen industrielle Halbprodukte, die ganz aus Eiern bestehen, nicht gekennzeichnet werden: Flüssigei, Stangenei oder Eierkonserven.

Ausnahmen sind auch verarbeitete Produkte – etwa Eier in Teigwaren, Meringue, Tiramisu, Glacé, auf belegten Brötchen oder im Salat.

Diesen Frühling machte zudem die Zeitschrift “Facts” publik, dass in den Butterzöpfen bei den Grossverteilern Coop und Migros die Eier aus Lege-Batterien stammen, hauptsächlich aus Deutschland und Holland.

In vielen Produkten gelangten versteckt Käfigeier auf den Tisch, betonte die Tierschutz-Organisation “Vier Pfoten” am Montag in einem Communiqué.

Breite Front für bessere Deklaration

Deshalb verlangt die Tierschutz-Organisation nun eine generelle Deklarations-Pflicht von Käfig-Eiern. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelte heute die Regel: Wo nur “Eier” draufsteht, sind wahrscheinlich Käfig-Eier drin. Aus diesem Grund sind gemäss “Vier Pfoten” auch praktisch alle grossen Handelsketten und Nahrungsmittel-Hersteller bereit, bis 2002 ganz auf Produkte, die Käfig-Eier enthalten, zu verzichten.

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz hat verschiedentlich betont, verarbeitete Produkte sollten gekennzeichnet werden. Präsidentin Simonetta Sommaruga sprach vor den Medien unlängst von einem “unzumutbaren Zustand”. Sie machte insbesondere klar, dass mit der bestehenden Regelung die Schweizer Bauern, die nach strengeren Tierschutz-Normen arbeiten, benachteiligt werden.

Verwaltung: Keine Änderung geplant

Jürg Jordi vom Bundesamt für Landwirtschaft ist des Dilemmas bewusst. Allerdings, betont er, “bräuchte es für eine Änderung einen politischen Vorstoss im Parlament”.

Trotz der breiten Kritik gegen die aktuelle Regelung sei ein solches Begehren bei der Verwaltung noch nicht eingetroffen.

Eva Herrmann und Agenturen

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