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Umstrittene Methoden der Steuerfahndung

Der deutsche Staat wehrt sich mit umstrittenen Methoden gegen Steuerhinterzieher. Keystone

Die Art und Weise, wie die deutsche Steuerfahndung an die Bankdaten in Liechtenstein gekommen ist, wird auch in der Schweiz heftig diskutiert.

Hat der Bundesnachrichtendienst bei der Steuerfahndung Grundprinzipien des Rechtsstaats verletzt oder heiligt der Zweck die Mittel?

Darf die Regierung den Rechtsbruch eines Bankangestellten, der Kundendaten geraubt und ausser Landes gebracht hat, mit einer Prämie von umgerechnet 7,5 Millionen Franken belohnen, wie es die Deutsche Steuerfahndung gemacht hat?

Dieses Vorgehen wird in Deutschland offiziell gemäss dem Motto “Der Zweck heiligt die Mittel” verteidigt. Denn nur auf diesem Weg sei es möglich gewesen, Steuerflüchtlinge aufzuspüren. Der Einsatz von fünf Millionen Euro sei durch die Rückzahlung von Steuern “verhältnismässig.”

Allerdings teilen nicht alle Deutschen diese Auffassung. Frank Elbe, der ehemalige Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz, hat in einem Artikel in der “NZZ” die These vertreten, dass das Vorgehen der Bundesrepublik im Steuerstreit mit dem Fürstentum Liechtenstein Grundprinzipien des Rechtsstaates verletze.

Die Verhältnismässigkeit der Mittel werde gerade nicht gewahrt. Steuerhinterzieher seien ja keine Schwerverbrecher.

Spione in Schweizer Banken?

Für Elbe kommt es einem völkerrechtlichen Delikt gleich, wenn ein Organ des deutschen Staates (Bundesnachrichtendienst), unter Verletzung der Rechtsvorschriften eines anderen Staates, die dieser zum Schutz des Bankkundengeheimnisses erlassen hat, Daten über die Konten mutmasslicher Steuerschuldner beschafft.

Das Vorgehen der Deutschen hat jedenfalls den Finanz- und Bankenplatz Schweiz alarmiert und zu erhöhter Aufmerksamkeit in Sachen Datensicherheit geführt.

Der Geschäftsführer der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, Michel Derobert, hat in der Zeitung “Le Matin”, sogar gemeint, Banken dürften bei der Einstellung von deutschen Staatsbürgern zurückhaltender werden. Es sei nicht auszuschliessen, dass in Schweizer Banken bereits deutsche Spione am Werk seien.

swissinfo, Gerhard Lob

In der Schweiz wird zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden. Die Steuerhinterziehung gilt als einfache Steuerwiderhandlung. Steuerpflichtige “vergessen” in diesem Fall, ein Vermögen oder ein Einkommen zu deklarieren.

Beim Steuerbetrug handelt es sich hingegen um eine qualifizierte Steuerwiderhandlung. Bei diesem Delikt reicht der Steuerpflichtige gefälschte Dokumente (zum Beispiel Lohnausweise, Liegenschafts- oder Wertschriftenverzeichnis) ein, um die Steuerbehörde zu täuschen.

Die Steuerhinterziehung wird im Falle einer Aufdeckung nur mit einer Busse bedacht, dagegen droht bei Steuerbetrug eine Freiheitsstrafe. Das Bankgeheimnis wird bei Steuerhinterziehung nicht aufgehoben.

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