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Umstrittene Steuerprivilegien für Superreiche

Michael Schumacher freut sich doppelt: Über seine Erfolge und die milden Steuerabgaben in der Schweiz. Keystone

Einige Tausend vermögende Ausländer in der Schweiz haben das Privileg, Pauschalsteuern mit den Behörden auszuhandeln. Sie bezahlen so weniger Steuern.

Diese Sonderbehandlung für Schwerreiche ist der Bevölkerung, aber auch einigen Politikern, zusehends ein Dorn im Auge.

Rund 3000 Ausländerinnen und Ausländer schätzen die Schweiz nicht nur wegen ihrer landschaftlichen Reize, sondern auch wegen dem extrem milden Steuerklima.

Es handelt sich um äusserst vermögende Personen, die von der so genannten Pauschal- oder Aufwandsteuer profitieren. Im Gegensatz zum normalen Steuerzahler werden sich nicht nach ihrem effektiven Vermögen und Einkommen besteuert.

Für diese Gruppe gilt als Bemessungs-Grundlage der geschätzte oder pauschalierte Lebensaufwand und ein Teil des Vermögens, jedoch nicht ihre ausländischen Einkünfte und das dortige Vermögen.

Normalerweise wird diese Pauschale für fünf Jahre festgelegt, danach wird die Situation neu überprüft. Konkret entspricht die Pauschalsteuer in der Regel dem Fünffachen des Eigenmietwertes der bewohnten Liegenschaft.

Die Steuerabgaben sind in absoluten Zahlen gesehen immer noch beträchtlich. Aber der Betrag liegt wesentlich tiefer als bei einer Bemessung gemäss herkömmlicher Progression.

Gemeinschaft der Nutzniesser wächst

Beispiel Michael Schumacher: Der im Kanton Waadt niedergelassene Formel-1-Weltmeister bezahlt jedes Jahr schätzungsweise zwei Millionen Franken an den Fiskus. Pauschal.

Dies ist sicherlich viel Geld. Im Vergleich zu seinem geschätzten Jahreseinkommen von 100 Mio. Franken entspricht dies aber gerade mal zwei Prozent. Für das auf eine Milliarde Franken geschätzte Vermögen reduziert sich die Steuer sogar auf zwei Promille.

Von solchen Steueransätzen auf Einkommen und Vermögen können die Durchschnitts-Schweizer nur träumen. Der Fiskus ist mit seinen eigenen Landsleuten nicht gerade zimperlich.

Vorerst dürfte die Zahl der Nutzniesser von Pauschalsteuern wachsen. Die zweite Phase der bilateralen Verträge mit der EU, die im Juni 2004 in Kraft trat und den freien Personenverkehr wesentlich vereinfacht, ist für reiche EU-Bürger geradezu eine Einladung, sich in der Schweiz niederzulassen.

Wachsende Bereitschaft

Die Pauschalsteuer gefällt nicht nur den Superreichen, sondern zusehends auch Kantonen und Gemeinden. In Zeiten leerer Kassen sehen sie in der Aufwand-Besteuerung eine interessante Möglichkeit, vermögende Ausländer anzulocken und so zusätzliche Fiskal-Abgaben einzunehmen.

Die Zeitschrift “Beobachter” konnte dies im vergangenen Herbst nachweisen. Sie testete in einem fingierten Anschreiben die Disponibilität von Gemeinden, eine Pauschalsteuer auszuhandeln. Rund ein Drittel aller Gemeinden antwortete dem vermeintlichen Multimillionär mit grösstem Wohlwollen auf seine Anfrage.

Das hat die Diskussion um die Pauschalsteuer neu lanciert. Denn der normale Steuerzahler fühlt sich durch dieses Steuer-Privileg hinters Licht geführt. Und auch einige Politiker sehen darin eine schreiende Ungerechtigkeit.

Die Linke würde die Steuerform am liebsten abschaffen. Umgekehrt reagiert die Rechte: Sie will die Pauschalsteuer auch auf vermögende Schweizer ausweiten.

Abschaffung kommt ins Parlament

In der Frühjahrssession muss sich das eidgenössische Parlament mit dieser heiklen Frage befassen. Beraten wird über eine parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer, welche die Aufhebung der Besteuerung nach Aufwand fordert.

Die Nationalrätin ist überzeugt, dass reiche Leute nur 10 % der Steuern bezahlen, die sich eigentlich bezahlen müssten. “Die Aufwand-Besteuerung widerspricht der Steuergerechtigkeit, auch wenn sie sich verfassungsmässig knapp rechtfertigen lässt. Davon können nur die mobilen Reichen profitieren”, heisst es in der Initiative.

“In der Einschätzung vieler Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Steuern ordentlich entrichten, ist die Aufwand-Besteuerung ungerecht und undemokratisch. Zudem zementiert sie den Ruf der Schweiz als Steuerumgehungs-Paradies,” so die Politikerin.

Dabei sei die Schweiz auch ohne Pauschal-Besteuerung im internationalen Vergleich aufgrund der tiefen Steuern sehr attraktiv. Durch die Pauschalsteuer verscherze es sich die Schweiz zudem mit der EU.

Andere Länder, andere Sitten

Diese Gefahr sieht Marco Bernasconi, Experte für Steuerrecht an der Universität der italienischen Schweiz (USI), nicht. “Die Pauschal-Besteuerung wird zwar nur in der Schweiz gehandhabt, aber andere Länder kennen andere Formen der Steuererleichterungen”, sagt Bernasconi.

Eine OECD-Studie hat 2002 in europäischen Ländern 36 solcher Steuerklauseln ausfindig gemacht. “Sicherlich kann die Pauschal-Besteuerung paradox erschienen. Aber sie fördert Einkünfte in Zeiten, in denen die öffentliche Hand Sozialleistungen abbaut oder Steuern zur Sanierung der Finanzlage erhöhen muss”, erklärt Bernasconi

Der Steuerexperte ist daher gegen eine Abschaffung der Pauschal-Besteuerung, genauso wie die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats.

“Man kann nicht wirklich von Steuerungerechtigkeit sprechen, da die Einkünfte ja nicht aus einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz, sondern aus dem Ausland stammen”, argumentiert Bernasconi, der seinerseits aber eine Ausweitung der Aufwandssteuer auf Schweizer ablehnt.

Eine Ungleichbehandlung konstatiert Bernasconi hingegen zwischen Ausländern und rückkehrenden Auslandschweizern. Auch diese können eine Pauschalsteuer aushandeln, aber zur Zeit höchstens für ein Jahr und nach einer Landesabwesenheit von mindestens 10 Jahren. “Ein zurückgekehrter Auslandschweizer hat somit einen Nachteil gegenüber einem in die Schweiz gezogenen vermögenden Ausländer”, hält er fest.

swissinfo, Armando Mombelli
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Die so genannte Pauschalsteuer oder Aufwand-Besteuerung können nur vermögende Ausländer aushandeln, die in der Schweiz ansässig, aber nicht erwerbstätig sind.

Rund 90% der nach Aufwand besteuerten Personen wohnen in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Tessin und Graubünden.

Auch Auslandschweizer, die in ihre Heimat zurückkehren, können von einer Pauschalsteuer profitieren. Allerdings nur für das erste Jahr nach ihrer Rückkehr und nur nach einer Landes-Abwesenheit von mindestens 10 Jahren.

Normalerweise wird diese Pauschale für fünf Jahre festgelegt, darauf wird die Situation neu überprüft. Man rechnet in der Regel mit dem Fünffachen des Eigenmietwertes der bewohnten Liegenschaft.

Eine parlamentarische Initiative fordert die Aufhebung der Pauschalsteuer. Grund: Sie widerspreche der Steuergerechtigkeit und zementiere den Ruf der Schweiz als Steuerparadies.

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