Das UNO-Menschenrechtskomitee hat die Schweiz auf den Prüfstand gestellt. Hohe Wellen schlug die Minarett-Initiative: Ein Vertreter des UNO-Gremiums zeigte sich empört über die "erschreckende Plakatkampagne" der Befürworter im Abstimmungskampf.
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Ein anderes Mitglied des Komitees verwies dazu auf einen Artikel im UNO-Menschenrechts-Pakt, der auf die freie Meinungsäusserung innerhalb von Pflicht und Verantwortung verweise. 165 Staaten haben diesen Menschenrechts-Pakt ratifiziert.
Im Zusammenhang mit der Initiative aus Kreisen der SVP und der EDU warf das Komitee die Frage nach der Vereinbarkeit von bestimmten Volksinitiativen mit dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte auf.
Ein Gremiumsmitglied bezeichnete die Initiative als unzulässig, weil sie das Völkerrecht verletze. In der Schweiz müssen Volksinitiativen dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen die Menschenrechte verstossen. Die Schweizer Delegation entgegnete, dass über diese Frage die Gerichte entscheiden müssten.
Zum dritten Mal überprüfte das UNO-Menschenrechts-Komitee nach 1996 und 2001, wie die Schweiz den Pakt über bürgerliche und politische Rechte umsetzt. Die Schweiz stand dem Komitee am Montag und Dienstag Red und Antwort.
Die 18 Vertreter des Gremiums kritisierten vor allem die “Stigmatisierung von Ausländern”. Beispielsweise wurde die Hilfe für zurückgewiesene Asylbewerber zur Sprache gebracht. Ihre Grundrechte würden nicht respektiert.
Das UNO-Menschenrechtskomitee wird seine Empfehlungen bis 30. Oktober vorlegen. Die Staaten, die wie die Schweiz den Pakt ratifiziert haben, werden periodisch einem Länderbericht unterzogen.
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