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Bundesrat legt Vorschläge auf den Tisch

International tätige Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz sollen keine Steuerprivilegien mehr erhalten. Das fordern die OECD, G20 und die EU seit Jahren. Der Bundesrat hat nun seine Lösung zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert.

 
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Nicht alle Firmen in der Schweiz werden nach demselben Prinzip besteuert. International tätige Firmen geniessen noch immer Vorteile. Eine Grafik erklärt den Unterschied.

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Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III verzichtet der Bundesrat auf die Kompensation der Steuerausfälle und lässt die Kapitalgewinnsteuer fallen.

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