Finanzhilfen für Institutionen der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen sollen eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterstützt den Antrag des Bundesrates.
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Die SPK will jedoch die Unterstützung der Zeitschrift “Schweizer Revue” nicht im Gesetz erwähnen. Sie wünscht stattdessen eine allgemeine Formulierung, wonach der Bund Information für Auslandschweizer unterstützt.
Zwei befristete Verordnungen sollen in dauerhaftes Recht überführt werden. Dabei geht es einerseits um die Unterstützung von Auslandschweizer-Organisationen.
Ausserdem will der Bund eine Gesetzesgrundlage, um Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, rückzahlbare finanzielle Vorschüsse zu gewähren. Auf diese Weise konnte in den Jahren 2004 bis 2006 je rund 150 Personen geholfen werden. Die Kosten betrugen rund 500 Franken pro Fall.
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