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US-Steuervogt macht keinen Halt vor Schweizer Bankgeheimnis

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung kennt der amerikanische Fiskus kein Pardon. Seit Anfang Jahr müssen US-Kunden bei Schweizer Banken auf das Bankgeheimnis verzichten. Trotz hohen Kosten für die Umsetzung der Qualified-Intermediary-Abkommen mit den USA ziehen die Schweizer Banken eine positive Zwischenbilanz.

Das Qualified-Intermediary-Abkommen (QI), die Speerspitze der USA im weltweiten Kampf gegen Steuerhinterziehung, entzweit auch ein halbes Jahr nach Einsetzung die Geister. “Das Bankgeheimnis bleibt trotz QI gewahrt”, sagt Andreas Hubschmid von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Gegen seinen Willen werde auch heute kein Kunde dem Steueramt gemeldet.

“Das ist nur die halbe Wahrheit”, sagt dagegen Christine Hirszowicz, Professorin am Swiss Banking Institute der Universität Zürich. Denn als qualifizierte Vermittler dürfen die Banken gemäss Abkommen amerikanischen Kunden nur noch US-Wertpapiere verkaufen, wenn diese der Steuerbehörde ihre Identität preisgeben. Ansonsten werden sie mit einer Sicherungssteuer von 31% auf Dividenden, Zinsen und Verkaufserlösen bestraft. “Amerikanische Investoren müssen deshalb auf das Bankgeheimnis verzichten”, folgert Hirszowicz.

Angesichts der amerikanischen Marktmacht und der weltweit erfolgten Einführung des QI-Systems sei den Schweizer Banken gar nichts anderes übrig geblieben, als in den sauren Apfel zu beissen. Schlagseite erhalten hat dadurch nicht nur das Bankgeheimnis, sondern auch die von der Schweiz hochgehaltene Unterscheidung zwischen Steuer-Hinterziehung und Steuerbetrug. Immerhin habe die USA auf eine Meldepflicht für nicht-amerikanische Kunden verzichten müssen, sagt Hirszowicz. “Dass für diese das Bankgeheimnis gerettet wurde, ist der Triumph der Schweizer Banken.”

Die Rolle als Vollstrecker des amerikanischen Steuervogtes kommt die Banken teuer zu stehen. Einen dreistelligen Millionenbetrag kosteten allein die Kundenbefragungen und die Informatikanpassungen. Dazu kommt der Abfluss von Kundengeldern. Der Datenhunger des US-Fiskus sei nicht überall goutiert worden, sagt der UBS-Steuerexperte Markus Föllmi. Manche Anleger seien deshalb aus den US-Wertschriften ausgestiegen. Die Summe der abgezogenen Gelder sei allerdings bescheiden geblieben, sagt Föllmi. Dass die QI-Einführung für die Einbrüche an der New Yorker Börse Ende letzten Jahres verantwortlich war, stellen Bankvertreter in Abrede. “Das war reiner Zufall”, sagt Fritz Müller, Steuerfachmann bei der Credit Suisse Group.

Keine Vorteile für Schweizer Kunden

Während US-Bürger mit dem QI-System ihre Schlupflöcher auf fremden Finanzplätzen verlieren, profitieren Nichtamerikaner von Steuer-Erleichterungen, sofern ihre Heimatländer über ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA verfügen. “Unter dem Strich überwiegen die Vorteile”, sagt Müller. Das QI-System habe den Markt belebt. Aussen vor bleiben allerdings die Schweizer Kunden: Der helvetische Fiskus verzichtet zwar weiterhin auf Kundendaten, dafür hält er 30 Prozent an Dividenden und Zinserträgen zurück. Erst bei korrekter Deklaration im Steuerformular fliesst ein Teil zurück.

In zwei Jahren wird abgerechnet

Der Härtetest für die QI-Banken folgt in zwei Jahren, wenn externe Revisoren die Umsetzung unter die Lupe nehmen. Die Banken sind zuversichtlich, die Prüfung zu bestehen. Bei der Umsetzung des Abkommens sei man äusserst umsichtig vorgegangen, sagt Föllmi. Das Echo der amerikanischen Steuerbehörde sei bislang positiv gewesen, bestätigt SBVg-Vertreter Hubschmid.

Auf einem anderen Blatt steht, was die ganze Übung den USA einbringt. Steuerschlupflöcher bestehen trotz QI weiter. Über Fonds und Gesellschaften finden gewiefte US-Anleger weiterhin Möglichkeiten, unerkannt vom Fiskus in amerikanische Papiere zu investieren. “Der Markt ist erfinderisch”, sagt Hirszowicz. Der gewaltige administrative Aufwand, glaubt die Bankenexpertin, werde nicht den angestrebten Ertrag einbringen.

swissinfo und Guido Schätti (ap)

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