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Verbandsbeschwerden sind oft erfolgreich

Als Urheber oder Ziel von Beschwerden haben die Umweltverbände 1996 bis 2007 vor Bundesgericht in gut 60% der Fälle Recht bekommen. Das zeigt eine aktualisierte Erhebung vor der Volksabstimmung vom 30. November über das Verbandsbeschwerderecht.

Die hohe Erfolgsquote der Umweltorganisationen bei der Durchsetzung von Natur- und Umweltnormen bestätige das Resultat früherer Erhebungen, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAF) am Donnerstag mit. Es hatte die letztmals 2005 erhobenen Daten durch die Universität Genf für eine volle Zwölfjahresperiode aufdatieren lassen.

Untersucht wurden alle Fälle, in denen Umweltorganisationen selber ans Bundesgericht gelangt waren oder eine Drittpartei das höchste Gericht angerufen hatte.

Laut der Studie sind die absoluten Zahlen bescheiden: Pro Jahr beurteilte das Bundesgericht im Mittel nur gerade 10,1 Beschwerden, wobei 6,8 von den Verbänden selber stammten.

Von 1996 bis 2007 gab es 121 Beschwerde-Entscheide. In 74 Fällen oder 61,2% bekamen die Organisationen Recht. Als Beschwerdeführer gewannen sie bei 82 Verfahren in 44 oder 53,7% der Fälle. In den 39 Verfahren, die sich gegen sie richteten, siegten sie 30 Mal, das heisst in 76,9% der Fälle.

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