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Vogelgrippe: Nach zwei Jahren wieder ein Fall

Das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N1 ist in der Schweiz bei einer Tafelente auf dem Sempachersee gefunden worden. Zusätzliche Massnahmen zu den bereits getroffenen sind aber keine vorgesehen.

Dieser Inhalt wurde am 27. März 2008 publiziert

Der im Rahmen des Überwachungsprogramms kontrollierte Wasservogel, eine Tafelente, zeigte aber keinerlei Krankheitssymptome.

Es ist das erste Mal in der Schweiz, dass der Vogelgrippe-Erreger bei einem lebenden Vogel gefunden wurde.Die Tafelente sei zwar Trägerin des Virus, die Krankheit sei aber nicht ausgebrochen, sagte der Sprecher des Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Nach der Untersuchung wurde das Tier wieder fliegen gelassen.

Bisher wurden in der Schweiz 33 Fälle von Vogelgrippe gezählt – alle bei tot gefundenen Wasservögeln. Die Kadaver stammten alle entweder vom Genfer– oder vom Bodensee und waren zwischen Ende Februar und Ende März 2006 gefunden worden.

In erster Linie eine Tierseuche

Die Vogelgrippe, an sich eine alte Tierseuche, hatte vor einigen Jahren viel zu Reden gegeben, da in Asien erstmals Viren vom Tier auf den Menschen übergesprungen waren und sich die Wissenschaft vor die Herausforderung gestellt sah, ob und wann das ursprüngliche Tiervirus eine Wandlung zu einem von Mensch zu Mensch übertragbaren Virus machen wird.

Da H5N1 als hochansteckend gilt, ist eine sich schnell ausbreitende Grippe-Seuche höchstwahrscheinlich. Gerade in den Landwirtschaften Asiens, wo Hausvögel und Menschen eng beeinander leben, ist die Gefahr am grössten.

Gegen diesen abgeänderten Virus, den es gar noch nicht gibt, gibt es auch keine sicher wirkende Impfung.

Keine zusätzlichen Massnahmen

Der Vogelgrippe-Virus wird von wild lebenden Wandervögeln entlang ihrer Flugrouten verbreitet und tötet gerade im Fall von Massen-Tierhaltungen ganze Stallpopulationen.

Das BVET hatte deshalb Massnahmen eingeleitet, wie Schutzzonen (entlang von Gewässern) und das Freilandhalteverbot für Geflügelfarmer.

Zusätzliche Massnahmen seien nun aber laut BVET nicht notwendig, die seit Herbst 2007 geltenden bleiben in Kraft.

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