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Volk entscheidet über Lockerung von Wolf-Abschuss

Sie können unbesorgt sein: Wölfin mit Jungem im Zoo Zürich. In freier Wildbahn aber könnten sich die Artgenossen ihres Lebens nicht mehr so sicher sein wie bisher. Falls die Schweiz Ja sagt zur Lockerung des Wolfschutzes. Keystone / Walter Bieri

Das revidierte Jagdgesetz mit der Aufweichung des Schutzes der Wölfe spaltet die Schweiz. Für die Befürworter schafft das neue Gesetz "mehr Sicherheit für Tier, Natur und Personen". Die Gegner hingegen sehen den Schutz bestimmter Tiergattungen bedroht. Das Stimmvolk wird am 27. September entscheiden.

Zwischen dem Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts sind Luchse, Wölfe und Braunbären in der Schweiz ausgerottet worden. Inzwischen aber sind die Raubtiere wieder zurück. Das gefällt den Natur- und Tierschutzorganisationen, stösst aber auf starken Widerstand bei Schaf- und Ziegenzüchtern sowie bei Jägern.

Vor allem die Rückkehr des Wolfs führt immer wieder zu heftigen Reaktionen. Erstmals konnte seine Anwesenheit in der Schweiz 1995 nachgewiesen werden. Ein erstes Rudel bildete sich 2012. Letztes Jahr waren es bereits acht Rudel in verschiedenen Kantonen. Heute geht man davon aus, dass auf Schweizer Territorium etwa 80 Wölfe leben – entweder als Einzelgänger oder in Rudeln.

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Mit der wachsenden Zahl von Wölfen hat auch die Auseinandersetzung zwischen jenen, die sie wieder ausmerzen wollen, und denen, die ihren Schutz fordern, zugenommen. Die gegensätzlichen Interessenslagen und Forderungen haben zu einer Häufung von parlamentarischen Anfragen geführt, die zumeist abgelehnt wurden.

Die Ruhe vor dem Sturm

Die Motion Externer Link des Bündner Ständerats Stefan Engler aus dem Jahr 2014 für eine Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz von Säugetieren und wildlebenden Vögeln (BEHG)Externer Link, dem geltenden Jagdgesetz aus dem Jahr 1985, also lange vor der Rückkehr des Wolfs in die Schweiz, fand im Parlament breite Unterstützung.

Bei den Schlussabstimmungen in den beiden Kammern des Schweizer Parlament wurde das revidierte Jagdgesetz vom Ständerat (kleine Kammer mit 28 Ja, 16 Nein bei einer Enthaltung gutgeheissen.

Im Nationalrat gab es 117 Ja, 71 Nein und 9 Enthaltungen. Die Fraktionen der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Christlich-Demokratischen Partei (CVP), der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) sowie eine Mehrheit der Freisinnigen (FDP) stimmten für das neue Jagdgesetz. Dagegen stimmten die Sozialdemokraten, die Grünen, die Grünliberalen sowie eine Minderheit der Freisinnigen.

Der Wolf figurierte in der Berner Konvention des EuroparatesExterner Link in der Kategorie der “streng geschützten” Wildtiere. Für die Lockerung im neuen Jagdgesetz wurde der Schutz auf “geschützt” reduziert.

Engler hielt es für notwendig, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, “um einerseits die Auswirkungen auf Nutztiere (Kleintiere und Grossvieh) und Wildtiere zu begrenzen und andererseits aber auch die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung zu erhalten oder gar zu erhöhen.”

Diese Motion und zwei weitere parlamentarische Vorstösse führten zur Revision des JagdgesetzesExterner Link , über welches das Schweizer Stimmvolk am 27. September abstimmen wird. Die Reform hat zu langen und hitzigen Debatten geführt. Die heikelsten Punkte wurden mit hauchdünnen Mehrheiten angenommen, und es war sogar eine Schlichtungskonferenz erforderlich, um die Differenzen zwischen Ständerat und Nationalrat auszuräumen.  

Abschuss von geschützten Tieren

Der Artikel zur “Regulierung von geschützten Arten” ist der Kern des neuen Jagdgesetzes, obwohl er nicht die einzige Neuerung darstellt. Regulierung heisst nichts anderes, dass einzelne Tiere abgeschossen werden können, auch wenn ihre Art unter Schutz steht.

Das revidierte Jagdgesetz nennt zwei geschützte Arten, deren Bestände neu reguliert werden sollen: den Steinbock und den Wolf. Der Bundesrat könnte auf dem Verordnungsweg aber weitere geschützte Arten als regulierbar, also abschiessbar auflisten. Diese Möglichkeit wird zumindest eingeräumt.

Die Kantone sind befugt, Vorschriften zur Regulierung zu erlassen, insofern sie die Bestände der betreffenden Arten nicht gefährden und die Regulierung aus einem der folgenden Gründe notwendig ist: zum Schutz der Lebensräume oder zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur Verhinderung von Schäden oder wegen einer realen Gefahr für den Menschen, oder schliesslich zur Erhaltung eines ausreichenden Wildbestandes auf regionaler Ebene.

Gegenwärtig wird die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs niemals präventiv erteilt, sondern erst, wenn dieser trotz Herdenschutz-Massnahmen mehr als 25 Schafe in einem Monat oder 35 in vier Monaten gerissen hat.

Kompetenz geht zurück an die Kantone

Die Revision des Jagdgesetzes erlaubt es den Kantonen zudem, den Abschuss von Wölfen und Steinböcken sowie anderer Wildtiere aus ähnlichen Gründen zu genehmigen, wie in der Artenschutzverordnung erwähnt. Auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – sollen Wölfe im Falle einer Notwendigkeit abgeschossen werden dürfen.

Eine weitere Änderung: Während bisher für den Abschluss eines Wolfs eine Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) nötig war, sind die Kantone neu nur noch dazu verpflichtet, das Bundesamt anzuhören. Mit anderen Worten: Die Kompetenz wird vom Bund auf die Kantone übertragen.

Tier- und Naturschutzverbände: “Inakzeptabel”

Gegen diese Änderungen laufen die Organisationen Pro Natura, WWF, BirdLife, die Schweizerische Wolfsgruppe und Zooschweiz Sturm. Sie halten das neue, vom Parlament im September 2019 verabschiedete Regelwerk für “inakzeptabel” und “missraten”.

Sie ergriffen das Referendum und schafften es, die notwendigen Unterschriften zu sammeln, so dass es zu einer Volksabstimmung über das neue Gesetz kommt. Nach Ansicht der Natur- und Tierschutzverbände “bedroht das neue Gesetz den Tierartenschutz in der Schweiz, anstatt die Präsenz des Wolfs pragmatisch zu regeln.” Es müsse abgelehnt werden, damit das Parlament ein neues, ausgewogenes Gesetz ausarbeiten könne.

Diese Organisationen haben sich zum Nein-KomiteeExterner Link zusammengeschlossen. Sie warnen insbesondere vor der Gefahr, dass geschützte Tierarten in Zukunft erneut ausgerottet werden. Auch könnte der Bundesrat die Liste der regulierbaren Arten ausweiten. Zudem könnte die neue Kompetenz der Kantone zu einem Flickenteppich betreffend den Schutz bedrohter Tierarten führen.

Jäger- und Bergverbände: “Zeitgemäss und nachhaltig”

Genau die gegenteilige Meinung vertreten der Jägerverband JagdschweizExterner Link, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete Externer Link(SABExterner Link) und der Schweizerische BauernverbandExterner Link. Sie haben ein Pro-KomiteeExterner Link zur Unterstützung des revidierten Jagdgesetzes gebildet.  Ihrer Meinung nach ist es “zeitgemäss und nachhaltig”. 

Die Befürworter der Revision betonen die Notwendigkeit, die Gesetzgebung an die “rasche Entwicklung” bei den Grossraubtieren anzupassen. Denn die von den Landwirten zum Schutz ihrer Herden ergriffenen Massnahmen reichten nicht aus, “um den Schaden in zufriedenstellender Weise zu begrenzen”. Das neue Gesetz werde zu “weniger Konflikten zwischen den Wildtieren und den verschiedenen Nutzern der Natur führen.”

Die Befürworter heben weitere Neuerungen der Gesetzesrevision hervor, welche den Naturschutz stärken. Insbesondere die Tatsache, dass der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung ausscheiden und finanzieren wird, die der grossräumigen Vernetzung der Wildtierpopulationen dienen.

Der Bund werde zudem Massnahmen zur Schadensprävention fördern und koordinieren. Darüber hinaus wird die Regel positiv beurteilt, wonach die Entschädigung für Schäden, die durch bestimmte geschützte Tierarten an Kulturen, Wäldern, Nutztieren, Gebäuden oder Infrastrukturen verursacht wurden, an bestimmte Vorkehrungen gebunden ist. So sieht das neue Gesetz vor, dass die Entschädigungen nur dann gezahlt werden, “wenn die Massnahmen, die vernünftigerweise erwartet werden konnten, um den Schaden zu verhindern, ergriffen worden sind”.

Unterstützung durch die Regierung

Der Bundesrat wägte alle Vor- und Nachteile der vom Parlament beschlossenen Gesetzesrevision ab und kommt laut Umweltministerin und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zum Schluss, “dass das revidierte Gesetz den Schutz der Wildtiere und der Natur verbessert”, “ein dauerhaftes Zusammenleben von Mensch und Wolf ermöglicht” sowie “einen typisch schweizerischen Kompromiss darstellt”. Die Regierung empfiehlt daher ein Ja zur Vorlage.

Neue Agenda wegen Covid-Lockdown

Die Volksabstimmung war ursprünglich für Mai geplant, wurde aber wegen der Coronavirus-Pandemie auf den 27. September verschoben. Die Regierung beschloss, diese zusätzliche Zeit zu nutzen, um die Ausführungsbestimmungen zum revidierten JagdgesetzExterner Link bereits vor der Abstimmung in die Vernehmlassung zu geben. Sollte das revidierte Jagdgesetz von den Wählern angenommen werden, würde es im nächsten Jahr zeitgleich mit der entsprechenden Verordnung in Kraft treten. Die Exekutive rechtfertigt diesen frühen Schritt mit der Absicht, schon vor der Abstimmung “Klarheit zu Umsetzungsfragen zu schaffen.”

Auch Schwänen droht ein Abschuss

Der Bundesrat erklärt zudem in der neuen Verordnung den Höckerschwan für regulierbar, in Erfüllung einer 2016 angenommenen Motion Externer Linkvon CVP-Ständerat Paul Niederberger. Ziel der gelockerten Abschussbedingungen ist es, Bestände von Höckerschwänen regulieren zu können, bevor sich Konflikte akzentuieren, beispielsweise durch Anwachsen von Populationen. Tierschutzorganisationen kritisieren auch diese Lockerung.

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