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Volksrechte per Internet wahrnehmen

Die Schweizer Regierung will das E-Voting einführen, im Kanton Genf findet schon am Wochenende ein Test statt. Keystone

Der Bundesrat will das E-Voting erproben und mit Sensibilisierungs-Kampagnen eine bessere Vertretung der Frauen im Parlament fördern.

Dazu und zu anderen Neuerungen unterbreitet die Schweizer Regierung dem Parlament eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte.

Die umfassende Einführung der elektronischen Stimmabgabe wird laut Bundesrat noch “jahrelanger Entwicklung und Aushandlung” bedürfen.

Die Regierung möchte aber im Einvernehmen mit den interessierten Kantonen und Gemeinden “örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte” Versuche mit dem E-Voting durchführen können. Die Details dieser Versuche kann der Bundesrat erst regeln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Test im Kanton Genf

Auch bei Pilotprojekten müssen die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sein – ob es sich nun um konsultative oder um ordentliche Urnengänge handelt.

Der Kanton Genf wird bereits diesen Sonntag erstmals eine Abstimmung per Internet simulieren. Im Nachgang zu den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen sollen sich rund 500 Bürgerinnen und Bürger an dem Test beteiligen.

Mit dem Versuch, der wissenschaftlich ausgewertet wird, soll die Benutzerfreundlichkeit der Abstimmungen per Internet getestet werden. Die Kantone Neuenburg und Zürich bereiten zur Zeit ähnliche Pilotversuche vor.

Gezählt wird bis zum Quorum

Das revidierte Bundesgesetz schreibt vor, dass die Bundeskanzlei Vorlagen und Erläuterungen jeweils mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag elektronisch zugänglich machen muss. Auch Unterschriftenlisten für Referenden und Initiativen können aus dem Internet heruntergeladen werden, wenn sie den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.

Wenn Initiativen und Referenden das Quorum um mehr als 10’000 Unterschriften verfehlt haben, soll es keine anfechtbare Verfügung mehr geben. Im Bundesblatt genügt ein Hinweis, dass die Referendums- bzw. die Sammelfrist ungenutzt verstrichen ist. Unterschriften werden nur noch bis zum Erreichen des Quorums gezählt.

Frauenförderung und Parteienunterstützung

Um die Wahlbeteiligung, die Kandidaturen von Frauen und eine ausgeglichene Vertretung der Geschlechter im Parlament zu fördern, möchte der Bundesrat vor Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungs-Kampagnen durchführen dürfen. Obwohl die Konsultation zu dem Punkt ein gemischtes Echo erbrachte, bleibt der Bundesrat der Auffassung, der Gleichstellungs-Auftrag in der Verfassung sei ernst zu nehmen.

Die Verankerung der politischen Parteien in der neuen Verfassung soll nun im Bundesgesetz über die politischen Rechte konkretisiert werden. Parteien mit mindestens einem Mitglied im Nationalrat oder mindestens je drei Mitgliedern in drei Kantonsparlamenten können sich bei der Bundeskanzlei registrieren lassen. Sie geniessen dann gewisse Erleichterungen bei der Wahlvorbereitung.

swissinfo und Agenturen

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