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Weko rügt Elektrizitätswerk

Der Präsident der Weko, Roland von Büren, verlangt ein härteres Kartellrevisions-Gesetz. Keystone

Eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes ist laut der Wettbewerbs-Kommission ohne das Elektrizitätsmarkt-Gesetz nicht möglich. Diesen Schluss zieht die Behörde nach der Untersuchung der Weigerung der Freiburgischen Elektrizitätswerke, Strom der Watt AG an die Migros zu leiten.

Die Weko hatte den Fall der FEW zu beurteilen, die sich weigern, Strom der Watt über ihr Netz an die Migros-Betriebe Micarna in Courtepin (FR) und Estavayer Lait in Estavayer-le-Lac (FR) zu leiten. Damit verstossen die FEW laut Weko gegen das Kartellgesetz. Die beiden Betriebsstätten verbrauchen jährlich je über 20 Gigawatt-Stunden Strom. Damit würden sie bei In-Kraft-Treten des EMG in den Kreis derjenigen fallen, die ihren Stromlieferanten sofort frei wählen können.

Die Weko hat laut von Büren in ihrem Entscheid nicht die Durchleitung von Strom durch die FEW verfügt, sondern nur die Unzulässigkeit der Durchleitungs-Verweigerung durch die FEW festgestellt. Über die weiteren Umstände der Durchleitung, insbesondere die technischen Aspekte und die Vergütung der Durchleitung, hätten sich die FEW und die Watt zu einigen. Damit wolle man den Parteien die maximale Verantwortung übergeben.

Verweigern die FEW die Durchleitung laut von Büren allerdings weiterhin, könnten sie von der Migros/Watt für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Er rechne damit, dass gegen den Entscheid der Weko rekurriert werden, sagte von Büren. Bei der Weko noch hängig sind die Beschwerden der Watt und Migros gegen die Elektra Baselland in Liestal (BL) und die Service intercommunal d’electricite in Renens (VD).

Wichtig für Schweizer Wirtschaft

Der Fall der Freiburger Elektrizitätswerke (FEW) habe viel Gewicht für die schweizerische Wirtschaft, sagte Weko-Präsident Roland von Büren. Die Untersuchung habe gezeigt, dass eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes ohne das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) nicht möglich sei. Die Weko könne nur punktuell und mit relativ aufwändigen Verfahren gegen Unternehmen vorgehen, welche die Durchleitung von Strom verweigerten. Das EMG dagegen werde alle Netzbetreiber von Gesetzes wegen zur Durchleitung verpflichten. Die Verweigerung der Durchleitung sei dann nur im Ausnahmefall unter bestimmten Umständen zulässig, sagte von Büren.

FEW wollen Entscheid juristisch bekämpfen

Die FEW wollen den Entscheid der Weko mit juristischen Schritten bekämpfen. Sie verurteilen den Entscheid der Kommission den Elektrizitätsmarkt in überstürzter Art und Weise zu öffnen, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Die extrem liberale Haltung der Weko sei umso unverständlicher, als sie sich gegen ein öffentlich-rechtliches Unternehmen richte, das seit langer Zeit Strompreise anbiete, die zu den niedrigsten in der Schweiz gehörten und das wirtschaftlich auf solidem Fundament stehe.

swissinfo und Agenturen

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