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Weniger bürokratische Hürden für Auslandschweizer

Stimmen genügt, um die Anmeldung um weitere vier Jahre zu verlängern. Reuters

Auslandschweizer, die in ihrem Heimatland abstimmen oder wählen wollen, müssen sich künftig nicht mehr alle vier Jahre bei ihrer Stimmrechtsgemeinde registrieren: Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende parlamentarische Initiative.

Bis heute müssen die Auslandschweizer alle vier Jahre “schriftlich oder durch persönliche Vorsprache direkt bei ihrer Stimmgemeinde” ihren Eintrag ins Stimmrechtregister erneuern, wie es in der entsprechenden Verordnung heisst. Wer seine Anmeldung nicht erneuert, wird aus dem Register gestrichen.

Das soll sich nun ändern. Wer an einer Wahl oder an einer Abstimmung teilnimmt, gilt automatisch für weitere vier Jahre bei seiner Stimmgemeinde als angemeldet. Die Gemeinden werden die Teilnahme an einem Urnengang automatisch als Erneuerung der Anmeldung registrieren.

Zustimmung wahrscheinlich

Die Neuerung ist bisher noch nicht beschlossen, denn sie bedingt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Auslandschweizer und damit einen Entscheid des Parlaments. Da sowohl die vorberatende Kommission des Nationalrats wie auch der Bundesrat dem Vorhaben positiv gegenüber stehen, ist es wahrscheinlich, dass auch das Parlament der administrativen Vereinfachung zustimmen wird.

Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative der christdemokratischen Nationalrätin Thérèse Meyer zurück. Auslandschweizer können seit 1992 auf eidgenössischer Ebene abstimmen und wählen.

Gegenwärtig leben rund 700’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Das jährliche Wachstum beträgt fast 2%. Dies entspricht rund 10% der Bevölkerung der Schweiz.

Ungefähr drei Viertel der Auslandlandschweizer leben in den Ländern der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Es gibt nur sieben Länder, in denen keine Schweizer Bürger leben.

Rund 130’000 Auslandschweizerinnen und –schweizer oder rund 23% all derjenigen, welche wählen und abstimmen dürfen, sind in Wahlregister eingetragen und nehmen an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teil.

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