Der Bundesrat senkt den Mindestsatz zur Verzinsung der Altersguthaben in der zweiten Säule (BVG) auf Anfang 2009 von 2,75 auf 2%. Damit reagiert er auf die negative Entwicklung und die Schwankungen auf den Finanzmärkten.
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Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung am Mittwoch der Mehrheit der Eidgenössischen BVG-Kommission. In der Konsultation der Sozialpartner hatten der Arbeitgeberverband für 1,75 und die Gewerkschaften für 2,25% plädiert.
Seit Anfang 2008 beträgt der BVG-Mindestzinssatz 2,75%. Der Bundesrat hatte ihn vor Jahresfrist um 0,25% erhöht, weil sich die Finanzmärkte damals insgesamt positiv entwickelten. Von 1985 bis 2002 lag der Mindestzinsatz noch bei 4%.
Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Die Kassen können die Alterguthaben höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungs-Reserven und Rückstellungen verfügen.
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